a.) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b.) Beschluss über die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
c.) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 ABs. 1 BauGB
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
a.)
Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB wird für den Bebauungsplan Nr. 29 „Am Apfelgarten, Teil II“ zur Ausweisung eines Neubaugebietes gefasst.
Das Plangebiet erstreckt sich auf den im Lageplan dargestellten Bereich, der Teil dieser Beschlussfassung ist.
b.)
Es wird beschlossen, die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
c.)
Es wird beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Bebauungsplan Nr. 29 soll die Bezeichnung „Am Apfelgarten, Teil II erhalten.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Die
Wohnbaulandgrundstücke im Wohngebiet Am Apfelgarten Teil I sind größtenteils
vermarktet.
Es ist abzusehen, dass alle Grundstücke in
naher Zukunft verkauft werden.
Alternativgrundstücke
kann die Gemeinde nicht anbieten.
Nachfrage für
Wohnbaugrundstücke besteht nach wie vor.
Um auch weiterhin
das Bauen und Wohnen in Neuenkirchen zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, ein
neues Wohnbaulandgebiet auszuweisen.
Der
Flächennutzungsplan als vorbereitende Bauleitplanung weist in Anbindung an den
Teil I ein Gebiet bis zur Kabenstraße aus.
Das betroffene
Gebiet ist auf dem als Anlage und Bestandteil dieser Vorlage beigefügten
Lageplan dargestellt.
Um weiteren
Grundstücksinteressenten möglichst kurzfristig Wohnbaulandgrundstücke anbieten
und Baurechte ermöglichen zu können, wird vorgeschlagen, ein
Bebauungsplanverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchzuführen.
Dazu soll ein
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst werden.
Die frühzeitige
Bürgerbeteiligung soll gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Die zu beteiligenden
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen gem. § 4 Abs. 1 BauGB
frühzeitig an der Planung beteiligt werden.
Der Bebauungsplan Nr. 29 soll die Bezeichnung „Am Apfelgarten, Teil II“ erhalten.
HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:
Haushaltsmittel sind im
Haushaltsplan 2019 bei Produkt 51110.443155 - Räumliche Entwicklung und
Planung- veranschlagt.