Betreff
Verzicht auf die Mitgliedschaft im Rat der Gemeinde Neuenkirchen
Vorlage
0325/2019
Art
Beschlussvorlage

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen stellt fest, dass Frau Sabine Franke, Finkenstraße 22, 29643 Neuenkirchen, mit Schreiben vom 26.02.2019 auf ihr Mandat im Gemeinderat verzichtet hat.

Gemäß § 52 Abs. 2 NkomVG tritt der Sitzverlust mit diesem Feststellungsbeschluss ein.

 

SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

Gemäß § 52 Abs. 1 NkomVG verliert ein Abgeordneter seinen Sitz in der Vertretung durch schriftliche Verzichtserklärung gegenüber dem Hauptverwaltungsbeamten. Die Verzichtserklärung darf nicht in elektronischer Form abgegeben und nicht widerrufen werden.

 

Mit Schreiben vom 26.02.2019 hat Frau Sabine Franke, Finkenstraße 22, 29643 Neuenkirchen, auf ihr Mandat im Gemeinderat verzichtet.

 

Der Sitzverlust tritt jedoch erst mit dem Feststellungsbeschluss des Rates gemäß § 52 Abs. 2 NkomVG ein. Dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Durch den Feststellungsbeschluss beginnt gemäß § 51 NkomVG die Mitgliedschaft im Rat für die Ersatzperson.

 

Erste Ersatzperson gemäß der Niederschrift des Gemeindewahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses vom 11. September 2016 ist Herr Oliver Schinschick, Auf dem Hoop 1, 29643 Neuenkirchen. Herr Oliver Schinschick hat schriftlich erklärt, dass er den frei gewordenen Sitz im Rat der Gemeinde Neuenkirchen nicht annimmt.

 

Zweite Ersatzperson ist Herr Torge Stamer, Wilhelm-Raabe-Straße 11, 29643 Neuenkirchen. Herr Stamer hat schriftlich erklärt, dass er den frei gewordenen Sitz im Rat der Gemeinde Neuenkirchen annimmt.

HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:

 

entfällt