BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Für
die über 8-stündige Betreuung im
Kindergarten werden weiterhin Elternbeiträge gemäß der bestehenden
Gebührenstaffelung erhoben.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Ab dem 01. August
2018 ist der Besuch einer Tageseinrichtung, soweit ein Kind das dritte
Lebensjahr vollendet hat, bis zum Schuleintritt beitragsfrei gestellt.
Beitragsfrei ist eine Betreuungszeit von höchstens 8 Stunden täglich. Dies
umfasst auch die Sonderöffnungszeiten. Die Beteiligung an Essensgeldern oder
Ferienzeiten durch eine gesonderte Abrechnung bleibt unberührt. Der
Rechtsanspruch bleibt unverändert bestehen (4 Stunden, Vormittagsplatz).
Es wird
den Kommunen und Trägern vom Gesetzgeber freigestellt, für die über 8-stündige
Betreuungszeit Elternbeiträge zu erheben oder nicht.
In
den gemeindlichen Einrichtungen sind im Kindergartenjahr 2018/2019 insgesamt 7
Kinder mit mehr als 8 Stunden Betreuungszeit angemeldet. Der Elternbeitrag
beträgt derzeit 2.200 €/Jahr (errechnet nach der aktuell gültigen
Gebührenstaffelung).
Einige
Kommunen des Landkreises planen eine pauschale Erhebung dieser Beiträge. Dies
wird vom Landkreis Heidekreis jedoch kritisch gesehen und Anträge auf
Kostenübernahme würden entsprechend vom Landkreis Heidekreis abgelehnt werden.
Die Eltern müssten die Beiträge dann selber zahlen.
Die vorschulische
Sprachförderung und Sprachbildung liegt zukünftig in Verantwortung der Tageseinrichtung.
Hierfür wird eine besondere Finanzhilfe vom Land gewährt. Hierüber wird eine
gesonderte Vereinbarung mit dem Landkreis getroffen.
Der Wegfall der
Gebühreneinnahmen durch die Beitragsfreiheit soll durch eine erhöhte
Finanzhilfe für Personalausgaben von bisher 20 % auf 55 % für Gruppen mit
Kindern von ausschließlich 3 Jahren bis zur Einschulung aufgefangen werden. Die
Finanzhilfe erhöht sich jährlich um 1 % bis zum Kindergartenjahr 2021/2022 auf
insgesamt 58 %.
Die Änderung des
Schulgesetzes (Flexibilisierung des Schuleintritts) ermöglicht Eltern die
Hinausschiebung des Schulbesuchs von Kindern im Geburtszeitraum 01.07. –
30.09.eines Jahres. Die Erklärung ist bis zum 01.05. abzugeben. Die Kinder
haben weiterhin einen Anspruch auf den Besuch des Kindergartens. In diesem Jahr
sind 3 Kinder zurückgestellt worden.
Durch
den Wegfall der Kindergartengebühren bekommen die Familien eine große
finanzielle Entlastung. Aus diesem Grund wird seitens der Verwaltung
vorgeschlagen, für eine über 8 Stunden hinausgehende Betreuungszeit weiterhin
Elternbeiträge zu erheben.
Eine
Satzungsänderung ist wegen der Beitragsfreiheit nicht zwingend erforderlich, da
es sich um höherrangiges Landesrecht handelt.
HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:
Die
Beiträge führen zu Erträgen im Produkt 36500 Tageseinrichtungen für Kinder