Betreff
Sitzverlust im Ortsrat der Ortschaft Tewel;
Feststellungsbeschluss gem. § 52 Abs.2 NKomVG
Vorlage
0287/2018
Art
Beschlussvorlage

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

Der Ortsrat Tewel stellt fest, dass Frau Andrea Heidi Umbreit, Tewel, Jerusalem 21, 29643 Neuenkirchen, ihren Wohnsitz aus der Ortschaft Tewel, in die Ortschaft Neuenkirchen verlegt hat und damit ihre Mitgliedschaft im Ortsrat Tewel endet.

 

 

 

SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

 

Gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 2 in Verbindung mit § 91 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz hat die Verlegung des Wohnsitzes aus der Ortschaft in eine andere Ortschaft den Verlust der Mitgliedschaft zur Folge.

 

Der Sitzverlust tritt jedoch erst mit dem Feststellungsbeschluss gemäß § 52 Abs. 2 NkomVG ein. Der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Durch diesen Feststellungsbeschluss beginnt gemäß § 51 NkomVG die Mitgliedschaft im Ortsrat Tewel für die Ersatzperson.

 

Ersatzperson gemäß der Niederschrift des Gemeindewahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses ist Herr Robin Balzer, Dorfstraße 11, 29643 Neuenkirchen.

 

HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG: