Betreff
Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren, der Mitglieder der Ortsräte, Ehrenbeamtinnen, Ehrenbeamten und ehrenamtlich Tätigen der Gemeinde Neuenkirchen
Vorlage
0250/2018
Art
Beschlussvorlage

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

Die Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren, der Mitglieder der Ortsräte, Ehrenbeamtinnen, Ehrenbeamten und ehrenamtlich Tätigen der Gemeinde Neuenkirchen (Aufwandsentschädigungssatzung) wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

Die Gemeinde Neuenkirchen nutzt zur Erstellung, Bearbeitung und Verwaltung von Sitzungen der Ratsgremien seit 2015 das Ratsinformationssystem „Session Net“ der Firma Somacos.

 

Ab Januar 2018 haben auch die Mitglieder sämtlicher Ortsräte sowie die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher der Gemeinde Neuenkirchen einen Zugang zum Ratsinformationssystem „Session“ erhalten.

 

Aus diesem Grunde soll den Mitgliedern der Ortsräte, die ausschließlich das elektronische Ratsinformationssystem nutzen, das Sitzungsgeld um 2,-- € erhöht werden.

 

Von der CDU-Fraktion wurden weitere Änderungen, wie folgt, beantragt.

 

  1. § 2 Abs. 6 (Sitzungsgeld)

Fraktionen und Gruppen können Klausurtagungen durchführen, für die eine Aufwandsentschädigung von 50,-- € bei einer Dauer von mindestens 5 Stunden gezahlt werden soll.

 

  1. § 9 Abs. 1 (Entschädigung für die Mitglieder der Schaukommissionen)

Es sollen für einen Schautag bis zu 5 Stunden Dauer 25,-- € und über 5 Stunden 50,-- € gezahlt werden.

 

Ein Entwurf der Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren, der Mitglieder der Ortsräte, Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und ehrenamtlich Tätigen der Gemeinde Neuenkirchen (Aufwandsentschädigungssatzung) ist beigefügt.

 

HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:

 

Mehrkosten

 

Ortsräte ca.                ca. 150,-- €   (6 Ortsräte = 32 Mitglieder x 2 Sitzungen)

 

Schaukommissionen ca. 180,-- €   (pro Jahr eine Bereisung Grabenschaukommission und

Straßenbereisungskommission)

 

Klausurtagungen       ca. 800,-- €   (2 Klausurtagungen im Jahr)

 

Insgesamt                  ca. 1.130,-- €

 

 

Die Mittel sind im Haushaltsjahr 2018 nicht eingeplant.