BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Die Haushaltsansätze
der im Bauausschuss beratenen Produkte werden beschlossen.
Die in der heutigen Sitzung gefassten Änderungen von Ansätzen oder Ergänzungen werden in die Änderungsliste aufgenommen.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
In der Sitzung des Gemeinderates am 07.12.2017 wurde der Entwurf des Haushaltsplanes 2018 vorgestellt.
Der Entwurf wurde allen Ausschussmitgliedern zur Vorbereitung der Haushaltsberatungen zur Verfügung gestellt. Der Haushaltsplanentwurf 2018 weist im Ergebnishaushalt einen Überschuss von 484.000 € aus. Auch für die mittelfristige Finanzplanung der Haushaltsjahre 2019 bis 2021 werden in der Planung Überschüsse ausgewiesen
In 2017 sind gesetzliche Änderungen im Bereich des kommunalen Haushalts- und Kassenwesens in Kraft getreten. Diese beinhaltet u.a. die Aufhebung der Wertgrenzen von geringwertigen Vermögensgegenständen (GWG). Ab 2018 sind somit die Ansätze für GWG´s nicht wie bisher im Finanzhaushalt, sondern unmittelbar als Aufwand im Ergebnishaushalt zu berücksichtigen.
Die folgenden dem Ausschuss zugehörigen Produkte nebst dazugehörige Anträge sind im Ergebnis- und Finanzhaushalt sowie der Investitionsplanung durch den Bauausschuss zu beraten:
Bauausschuss |
11150 |
Gebäudemanagement |
Straßenbaukommission |
51100 |
Räumliche Entwicklung und
Planung |
und Graubenschaukommission |
53800 |
Abwasserbeseitigung |
|
54100 |
Gemeindestraßen |
|
54500 |
Straßenreinigung u.
Straßenbeleuchtung |
|
55100 |
Parkanlagen und öffentliche
Grünflächen |
|
55200 |
Wasserläufe |
|
55400 |
Naturschutz und
Landschaftspflege |
|
57300 |
Bauhof |
|
57320 |
allgemeine Einrichtungen /
DGH's |
Über die im Haushaltsplanentwurf enthaltenen Erläuterungen hinaus werden weitere Erläuterungen in der Sitzung gegeben.
Die zu beratenden Anträge sind der Vorlage als Anlage beigefügt.
HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:
Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem Beratungsverlauf.