Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Ortsmitte Neuenkirchen" im Kernort Neuenkirchen mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung;
a. Abwägung der Anregungen und Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

b. Abwägung der Anregungen und Hinweise aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

c. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB und Beschluss über die Begründung
Vorlage
0234/2017
Aktenzeichen
60
Art
Beschlussvorlage

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

Zu a.

Die Anregungen und Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen und gemäß den als Anlage und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen des Planungsbüros Reinold, Rinteln, beschlossen.

 

Zu b.

Die Anregungen und Hinweise aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen und gemäß den als Anlage und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen des Planungsbüros Reinold, Rinteln, beschlossen.

 

Zu c.

Auf Grundlage der Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Planungsbüros Reinold zu den vorgetragenen Anregungen und Hinweisen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Ortsmitte Neuenkirchen“ im Kernort Neuenkirchen mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

 

Die dazu gehörende Begründung wird ebenfalls beschlossen.

 

 

 

SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

 

In der Rechtsfolge der Verfahrensschritte hat die Gemeinde Neuenkirchen aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 30.11.2017 die öffentliche Auslegung des Planentwurfes und der Entwurfsbegründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Auslegungs- und Beteiligungszeitraum war vom 03.01.2018 bis einschließlich 05.02. 2018.

 

Im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind diverse Stellungnahmen eingegangen, die vom beauftragten Planungsbüro Reinold, Rinteln, gesichtet und zu denen Abwägungs- und Beschlussempfehlungen erarbeitet wurden.

 

Anlässlich der Fachausschusssitzung wird zu den eingegangenen Stellungnahmen vorgetragen.

 

Die Stellungnahmen und die Abwägungs- und Beschlussempfehlungen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage und Bestandteil beigefügt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die eingegangenen Stellungnahmen und die damit verbundenen Abwägungs- und Beschlussvorschläge  des Planungsbüros Reinold, Rinteln, zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen, wenn die Beratungen nichts anderes ergeben.

 

Gem. § 58 Abs. 2 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschließt der Rat ausschließlich über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen.

 

Das baurechtlich vorgeschriebene Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Ortsmitte Neuenkirchen“ im Kernort Neuenkirchen mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung wurde durchgeführt.

 

Es wird vorgeschlagen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Ortsmitte Neuenkirchen“ im Kernort Neuenkirchen mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung zu beschließen.

 

Die dazu gehörende Begründung soll ebenfalls beschlossen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:

Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 eingeplant.