a. Abwägung der Anregungen und Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
b. Abwägung der Anregungen und Hinweise aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
c. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB und Beschluss über die Begründung
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Zu a.
Die Anregungen und Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen und gemäß den als Anlage und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen des Planungsbüros Reinold, Rinteln, beschlossen.
Zu b.
Die Anregungen und Hinweise aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen und gemäß den als Anlage und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen des Planungsbüros Reinold, Rinteln, beschlossen.
Zu c.
Auf Grundlage der Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Planungsbüros Reinold zu den vorgetragenen Anregungen und Hinweisen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Ortsmitte Neuenkirchen“ im Kernort Neuenkirchen mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Die dazu gehörende Begründung wird ebenfalls beschlossen.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
In der Rechtsfolge
der Verfahrensschritte hat die Gemeinde Neuenkirchen aufgrund des Beschlusses
des Verwaltungsausschusses vom 30.11.2017 die öffentliche Auslegung des
Planentwurfes und der Entwurfsbegründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Auslegungs- und
Beteiligungszeitraum war vom 03.01.2018 bis einschließlich 05.02. 2018.
Im Rahmen dieser
öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind diverse Stellungnahmen eingegangen, die vom
beauftragten Planungsbüro Reinold, Rinteln, gesichtet und zu denen Abwägungs-
und Beschlussempfehlungen erarbeitet wurden.
Anlässlich der
Fachausschusssitzung wird zu den eingegangenen Stellungnahmen vorgetragen.
Die Stellungnahmen
und die Abwägungs- und Beschlussempfehlungen sind dieser Beschlussvorlage als
Anlage und Bestandteil beigefügt.
Die Verwaltung
schlägt vor, die eingegangenen Stellungnahmen und die damit verbundenen
Abwägungs- und Beschlussvorschläge des
Planungsbüros Reinold, Rinteln, zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen, wenn
die Beratungen nichts anderes ergeben.
Gem. § 58 Abs. 2 Nr.
2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschließt der Rat
ausschließlich über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von
Bauleitplänen.
Das baurechtlich
vorgeschriebene Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Ortsmitte
Neuenkirchen“ im Kernort Neuenkirchen mit örtlichen Bauvorschriften über
Gestaltung wurde durchgeführt.
Es wird
vorgeschlagen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Ortsmitte
Neuenkirchen“ im Kernort Neuenkirchen mit örtlichen Bauvorschriften über
Gestaltung zu beschließen.
Die dazu gehörende
Begründung soll ebenfalls beschlossen werden.
HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:
Haushaltsmittel sind im
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 eingeplant.