Betreff
Gebührenkalkulation und Anpassung von Gebührensätzen für die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Neuenkirchen

a) 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Neuenkirchen über die Gebühren für die Beseitigung von Abwasser auf Grundstücksanlagen
(Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen)

b) 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Neuenkirchen über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung von Niederschlagswasser
(Regenwassserabgabensatzung Neuenkirchen)
Vorlage
0224/2017
Art
Beschlussvorlage

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

Zur Gebührenanpassung ab 01. Januar 2018 werden folgende erforderliche Änderungssatzungen beschlossen:

 

a)      2. Änderung der Satzung der Gemeinde Neuenkirchen über die Gebühren für die Beseitigung von Abwasser auf Grundstücksanlagen

 

b)      2. Änderung der Satzung der Gemeinde Neuenkirchen über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung von Niederschlagswasser

 

SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

Die Firma Heyder & Partner wurde beauftragt eine Gebührenkalkulation der Abwasserbeseitigung 2018 bis 2020 durchzuführen.

 

Im Rahmen der durchgeführten Kalkulation wurden die Gebührenobergrenzen für die Jahre 2018 bis 2020 neu ermittelt. Um eine Kostendeckung zu erreichen, wurde ein Durchschnittswert für die Jahre 2018 bis 2020 festgelegt, wobei die Unterdeckung der Rechnungsergebnisse aus den Jahren 2014 bis 2016 in Höhe von 7.723,13 € berücksichtigt wurde.

 

Auf der Basis der durchgeführten Gebührenkalkulation wird die Schmutzwassergebühr ab 01. Januar 2018 unverändert in Höhe von 3,57 EUR pro Kubikmeter erhoben.

 

Für die Gebühren der dezentralen Abwasserbeseitigung und die Regenwasserbeseitigung ergeben sich folgende Gebührenobergrenzen ab 01. Januar 2018:

 

Regenwasserbeseitigung:

 

Regenwasserbeseitigung : 0,37 €/m² (bisher:0,40 €/m²)

 

 

Dezentrale Abwasserbeseitigung:

 

Gebühr für Abwasser aus abflusslosen Gruben: 20,60 €/m³ (bisher: 20,49 €/m³)

 

Gebühr für Schlamm aus Hauskläranlagen: 66,37 €/m³ (bisher: 65,87 €/m³)

 

Behandlungskosten für die Reinigung von Fäkalschlamm aus geschlossenen

Gruben (ohne Transport): 5,09 €/m³ (bisher: 5,04 €/m³)

 

 

Es wird vorgeschlagen zum 01. Januar 2018 die Änderungen der entsprechenden Satzungen, aufgrund der Gebührenanpassung zu beschließen.

 

HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:

 

keine