Betreff
Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren, der Mitglieder der Ortsräte, Ehrenbeamtinnen, Ehrenbeamten und ehrenamtlich Tätigen in der Gemeinde Neuenkirchen
Vorlage
0180/2017
Art
Beschlussvorlage

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

Die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren, der Mitglieder der Ortsräte, Ehrenbeamtinnen, Ehrenbeamten und ehrenamtlich Tätigen der Gemeinde Neuenkirchen (Aufwandsentschädigungssatzung) wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

Die Gruppe FDP/Hoops hat mit Schreiben vom 04.01.2017 die Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung wie folgt beantragt:

 

§ 6 Abs. 1

 

Steichen:

a)      Behningen                                                  90,-- €

b)      Gilmerdingen                                           130,-- €

c)       Ilhorn                                                          130,-- €

 

 

Ersetzen:

 

a)      mit bis zu 150 Einwohnern    90,-- €

b)      mit über 150 Einwohnern                   130,-- €

 

Maßgeblich ist die Einwohnerzahl zum Zeitpunkt der Ernennung.

 

 

 

Begründung:

Mit der Änderung der Hauptsatzung vom 15.12.2016 erhält die Ortschaft Sprengel einen Ortsvorsteher. Am gleichen Tag wurde Herr Rakow hierzu ernannt.

 

Die bisherige Aufwandsentschädigungssatzung sieht keinen Ortsvorsteher in Sprengel und somit auch keine Entschädigung vor. Diese muss ihm dennoch gewährt werden. Daher ist die Aufwandsentschädigungssatzung zu ändern.

 

Um für zukünftige Änderungen der Hauptsatzung über die Benennung von Ortsvorstehern in anderen Ortschaften keine weitere Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung vornehmen zu müssen, erfolgt keine Aufzählung der Ortschaften mehr. Satt dessen wird die Entschädigung nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Ortschaft bestimmt. Mit der genannten Staffelung wird keine aktuelle Ortsvorsteherin oder kein aktueller Ortsvorsteher schlechter gestellt.

 

Die vorgelegte Satzung zur 1. Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung tritt rückwirkend zum 01.12.2016 in Kraft.

 

 

 

HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG: