Aufnahme einer Teilfläche in der Ortschaft Delmsen
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
2. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
3. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
1.
Der
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB wird für die vorgenannte
Bauleitplanung gefasst.
2.
Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur Unterrichtung über
allgemeine Ziele und Zwecke der Planung durch den Planentwurf und die
Entwurfsbegründung soll durchgeführt werden.
3.
Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig
am Planaufstellungs- bzw. Planänderungsverfahren beteiligt werden.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Die
Grundstückseigentümerin Edith Schröder, Delmsen, hat den Antrag gestellt, eine
Teilfläche ihres Grundstückes Gemarkung Delmsen, Flur 2, Flurstück 39/1 in die
Flächennutzungsplanung der Gemeinde Neuenkirchen aufzunehmen.
Die Antragstellerin
möchte damit die Planungssicherheit zur Genehmigung von Wohnbauvorhaben
erwirken.
Die genaue Lage der Planfläche
ergibt sich aus dem anliegenden Lageplan, der Bestandteil dieser Vorlage ist.
Es wird
vorgeschlagen, die im Lageplan dargestellte Fläche in der 18. Änderung des
Flächennutzungsplanes zu berücksichtigen und aufzunehmen.
Hierfür ist der
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen.
Des Weiteren soll
die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:
Die Antragstellerin hat die Kosten
für das Planänderungsverfahren zu tragen.
Das Einverständnis dazu liegt vor.