Betreff
18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuenkirchen;
Aufnahme einer Teilfläche in der Ortschaft Delmsen
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
2. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
3. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
0171/2016
Aktenzeichen
60
Art
Beschlussvorlage

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

1.

Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB wird für die vorgenannte Bauleitplanung gefasst.

 

2.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur Unterrichtung über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung durch den Planentwurf und die Entwurfsbegründung soll durchgeführt werden.

 

 

3.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig am Planaufstellungs- bzw. Planänderungsverfahren beteiligt werden.

 

 

 

 

SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

Die Grundstückseigentümerin Edith Schröder, Delmsen, hat den Antrag gestellt, eine Teilfläche ihres Grundstückes Gemarkung Delmsen, Flur 2, Flurstück 39/1 in die Flächennutzungsplanung der Gemeinde Neuenkirchen aufzunehmen.

Die Antragstellerin möchte damit die Planungssicherheit zur Genehmigung von Wohnbauvorhaben erwirken.

Die genaue Lage der Planfläche ergibt sich aus dem anliegenden Lageplan, der Bestandteil dieser Vorlage ist.

 

Es wird vorgeschlagen, die im Lageplan dargestellte Fläche in der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes zu berücksichtigen und aufzunehmen.

 

Hierfür ist der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen.

 

Des Weiteren soll die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

 

 

HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:

 

Die Antragstellerin hat die Kosten für das Planänderungsverfahren zu tragen.

Das Einverständnis dazu liegt vor.