Betreff
Satzung über die Abgrenzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles in der Ortschaft Sprengel (gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch)
a) Abwägung der Anregungen und Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
b) Abwägung der Anregungen und Hinweise aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
c) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Vorlage
0155/2016
Aktenzeichen
60
Art
Beschlussvorlage

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

Zu a)

Die Anregungen und Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander wir folgt beschlossen:

(Siehe als Anlage und Bestandteil beigefügte Textbeiträge und Beschlussvorschläge vom Planungsbüro Reinold, Rinteln).

 

Zu b)

Die Anregungen und Hinweise aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander wie folgt beschlossen:

(Siehe als Anlage und Bestandteil beigefügte Textbeiträge und Beschlussvorschläge vom Planungsbüro Reinold, Rinteln).

 

Zu c)

Unter Berücksichtigung der Anregungen und Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird die Satzung über die Abgrenzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles in der Ortschaft Sprengel (gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

 

Die dazu gehörende Begründung wird ebenfalls beschlossen.

 

SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen hat in seiner Sitzung am 17.12.2015 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für die Satzung über die Abgrenzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles in der Ortschaft Sprengel (gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) gefasst.

 

Die Planunterlagen und die Entwurfsbegründung lagen im Rathaus der Gemeinde Neuenkirchen in der Zeit vom 12.09.2016 bis einschließlich 14.10.2016 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Im Rahmen dieser Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind diverse Stellungnahmen eingegangen, die vom beauftragten Planungsbüro Reinold, Rinteln, gesichtet wurden und zu denen Abwägungs- und Beschlussempfehlungen erarbeitet wurden.

 

Die Stellungnahmen und die Abwägungs- und Beschlussempfehlungen sind dieser Verwaltungsvorlage als Anlage und Bestandteil beigefügt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die eingegangenen Stellungnahmen und die damit verbundenen Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Planungsbüros Reinold zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen, wenn die Beratungen nichts anderes ergeben.

 

Anlässlich der Fachausschusssitzung wird zu den eingegangenen Stellungnahmen vorgetragen.

 

Gem. § 58 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG beschließt der Rat ausschließlich über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen. Dazu gehört auch diese Satzung.

 

Das baurechtlich vorgeschriebene Verfahren zur Aufstellung der in Rede stehenden Satzung wurde durchgeführt.

 

Es wird vorgeschlagen, die Satzung über die Abgrenzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles in der Ortschaft Sprengel (gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) als Satzung zu beschließen.

 

Die dazu gehörende Begründung soll ebenfalls beschlossen werden.

 

 

 

HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:

Die Planungskosten sind gem. VA Beschluss vom 25.05.1999 von den Antragstellern zu tragen. Entsprechende Vereinbarungen wurden abgeschlossen.

Haushaltsmittel stehen bei  Produkt 51100. 443155 zur Verfügung.