Betreff
Gesellschafterversammlung der Kommunalen-Heide-Dienstleistungs-GmbH
Vorlage
0145/2016
Art
Beschlussvorlage

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

Gemäß § 71 Abs. 6 NKomVG in entsprechender Anwendung von § 71 Abs. 2, 3 und 5 NKomVG wird festgestellt, dass die Gemeinde Neuenkirchen in der Gesellschafterversammlung der Kommunalen Heide-Dienstleistungs-GmbH durch folgende Personen vertreten wird.

 

 

Mitglied

 

Lfd.

Nr.

Name

Vorname

Partei

Stimmführer

1.

Bürgermeister

Brunkhorst

Carlos

 

X

2.

 

 

CDU

 

3.

 

 

CDU

 

 

 

 

 

SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

Gemäß § 8 Abs. 4 entsendet jeder Gesellschafter bis zu 3 Personen in die Gesellschafterversammlung. Da die Stimmen eines Gesellschafters nur einheitlich durch den vom Gesellschafter bestimmten Stimmführer abgegeben werden können, ist ein Stimmführer zu benennen.

 

Gemäß § 138 Abs. 2 Satz 1 NKomVG muss der Bürgermeister zu den benannten Personen zählen, wenn aus einer Gemeinde mehrere Vertreter/innen zu benennen sind. Die Benennung der beiden anderen Vertreter/innen erfolgt durch die Bestimmung der Fraktionen und Gruppen nach dem Verfahren Hare Niemeyer (§ 71 NKomVG).

 

 

Partei

 

Berechnung

 

Sitz(e)

CDU

 

10 x 2 : 16

1,250

1

SPD

 

  4 x 2 : 16

0,500

0

FDP/Hoops

 

  2 x 2 : 16

0,250

0

 

 

Hier kommt § 71 Abs. 3 NkomVG zum Tragen. Gehören einer Fraktion oder Gruppe mehr als die Hälfte der Abgeordneten an, so stehen ihr mehr als die Hälfte der zu vergebenden Sitze zu.

 

Danach ergibt sich die Sitzverteilung:

 

Bürgermeister 1 Sitz

CDU                                      2 Sitze

 

 

 

 

HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:

 

Entfällt