Betreff
Bestimmung der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher
Vorlage
0141/2016
Art
Beschlussvorlage

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

 

Gemäß § 96 NKomVG werden zu Ortsvorsteherinnen / Ortsvorstehern bestimmt:

 

Ortschaft:

Ortsvorsteher:

Behningen

 

Gilmerdingen/Leverdingen

 

Ilhorn

 

Sprengel *)

 

 

                       *) vorbehaltlich Änderung der Hauptsatzung

 

SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

 

Gemäß § 96 Abs. 1 NKomVG bestimmt der Rat die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher für die Dauer der Wahlperiode aufgrund des Vorschlages der Fraktion, deren Mitglieder der Partei oder Wählergruppe angehören, die in der Ortschaft bei der Wahl der Ratsfrauen und Ratsherren die meisten Stimmen erhalten hat.

 

Die vorgeschlagenen Personen müssen in der Ortschaft wohnen, für die sie bestellt werden

 

Die Ortsvorsteherin / Der Ortsvorsteher ist in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

Vorschlagsberechtigt für alle Ortschaften der Gemeinde Neuenkirchen ist die CDU-Fraktion.

 

HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:

 

Entfällt