BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Gemäß § 96 NKomVG werden zu Ortsvorsteherinnen / Ortsvorstehern
bestimmt:
Ortschaft: |
Ortsvorsteher: |
Behningen |
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Gilmerdingen/Leverdingen |
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Ilhorn |
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Sprengel *) |
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*) vorbehaltlich Änderung der
Hauptsatzung
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Gemäß § 96 Abs. 1
NKomVG bestimmt der Rat die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher für die
Dauer der Wahlperiode aufgrund des Vorschlages der Fraktion, deren Mitglieder
der Partei oder Wählergruppe angehören, die in der Ortschaft bei der Wahl der
Ratsfrauen und Ratsherren die meisten Stimmen erhalten hat.
Die vorgeschlagenen
Personen müssen in der Ortschaft wohnen, für die sie bestellt werden
Die Ortsvorsteherin
/ Der Ortsvorsteher ist in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Vorschlagsberechtigt für alle Ortschaften der Gemeinde Neuenkirchen ist die CDU-Fraktion.
HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:
Entfällt