Betreff
Wahl der stellvertretenden Bürgermeisterinnen/ stellvertretenden Bürgermeister
Vorlage
0138/2016
Art
Beschlussvorlage

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

 

Es werden _____ ehrenamtliche Vertreterinnen/Vertreter des Bürgermeisters gewählt.

 

 

Ergebnis der Wahl:

 

     stellv. Bürgermeister/in

     stellv. Bürgermeister/in

     stellv. Bürgermeister/in

 

 

SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

 

Gemäß § 81 Abs. 2 NkomVG in Verbindung mit § 67 NKomVG wählt der Rat in seiner ersten Sitzung aus den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses (Beigeordneten) bis zu drei ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter des Bürgermeisters.

 

Die ehrenamtlichen Stellvertreterinnen/Stellvertreter vertreten den Bürgermeister bei der repräsentativen Vertretung der Kommune, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzung des Verwaltungsausschusses und der Verpflichtung der Abgeordneten sowie ihrer Pflichtenbelehrung.

 

Soll es unter den Stellvertreterinnen und Stellvertretern eine Reihenfolge geben, so wird diese vom Rat bestimmt.

 

 

HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:

 

Entfällt