BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Es werden _____ ehrenamtliche Vertreterinnen/Vertreter des
Bürgermeisters gewählt.
Ergebnis der Wahl:
stellv. Bürgermeister/in |
stellv. Bürgermeister/in |
stellv. Bürgermeister/in |
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Gemäß § 81 Abs. 2
NkomVG in Verbindung mit § 67 NKomVG wählt der Rat in seiner ersten Sitzung aus
den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses (Beigeordneten) bis zu drei
ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter des Bürgermeisters.
Die ehrenamtlichen
Stellvertreterinnen/Stellvertreter vertreten den Bürgermeister bei der
repräsentativen Vertretung der Kommune, bei der Einberufung des
Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der
Leitung der Sitzung des Verwaltungsausschusses und der Verpflichtung der
Abgeordneten sowie ihrer Pflichtenbelehrung.
Soll es unter den
Stellvertreterinnen und Stellvertretern eine Reihenfolge geben, so wird diese
vom Rat bestimmt.
HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:
Entfällt