Betreff
Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss und die Ratsausschüsse sowie die Ortsräte
Vorlage
0135/2016
Art
Beschlussvorlage

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

 

Die Fortgeltung der bisherigen Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss und die Ratsausschüsse sowie die Ortsräte vom 15.12.2011 wird beschlossen.

 

SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

 

Der Rat gibt sich gemäß § 69 NkomVG eine Geschäftsordnung. Diese soll insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverfahren enthalten.

 

Die Gültigkeit der Geschäftsordnung endet mit Ablauf der Wahlperiode des Rates. Der neu gewählte Rat muss sich in seiner ersten Sitzung eine Geschäftsordnung geben.

 

Es wird die Fortgeltung der bisherigen Geschäftsordnung beschlossen, damit für die Verfahrensfragen im weiteren Verlauf der Sitzung eine Regelung zur Verfügung steht.

 

Eine Neufassung der Geschäftsordnung, die auf der Grundlage der Empfehlung des Städte-und Gemeindebundes erarbeitet worden ist, wird durch den neu gebildeten Verwaltungsausschuss zur Beschlussfassung vorbereitet und dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:

 

Entfällt