BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Die Fortgeltung der bisherigen Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss und die Ratsausschüsse sowie die Ortsräte vom 15.12.2011 wird beschlossen.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Der Rat gibt sich
gemäß § 69 NkomVG eine Geschäftsordnung. Diese soll insbesondere Bestimmungen über
die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverfahren
enthalten.
Die Gültigkeit der
Geschäftsordnung endet mit Ablauf der Wahlperiode des Rates. Der neu gewählte
Rat muss sich in seiner ersten Sitzung eine Geschäftsordnung geben.
Es wird die
Fortgeltung der bisherigen Geschäftsordnung beschlossen, damit für die
Verfahrensfragen im weiteren Verlauf der Sitzung eine Regelung zur Verfügung
steht.
Eine Neufassung der
Geschäftsordnung, die auf der Grundlage der Empfehlung des Städte-und
Gemeindebundes erarbeitet worden ist, wird durch den neu gebildeten
Verwaltungsausschuss zur Beschlussfassung vorbereitet und dem Rat in seiner
nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt.
HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:
Entfällt