Art und Umfang der auszuführenden Straßensanierungen nach Prioritätenliste
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
1.)
Der zu sanierende Teilabschnitt der Bachstraße in Neuenkirchen wird unter Berücksichtigung
der im Sachverhalt beschriebenen Vorteile in der Pflastervariante
ausgeschrieben.
2.)
Der zu sanierende
Einmündungsbereich Am Waldwinkel/Ecke Kabenstraße in Neuenkirchen wird unter
Berücksichtigung der im Sachverhalt beschriebenen Vorteile in der
Pflastervariante ausgeschrieben.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Aus der
beschlossenen Prioritätenliste 2015 ergeben sich diverse Straßensanierungsmaßnahmen,
die im Haushaltsjahr 2016 zur Umsetzung kommen werden. In den meisten Fällen
sind Art und Umfang der notwendigen Maßnahmen unstrittig.
Bei dem
Teilabschnitt Bachstraße und dem Einmündungsbereich Kabenstraße/Waldwinkel
handelt es sich um Asphaltstraßen. Auf Grund des maroden Zustands der
Tragschichten stehen zwei unterschiedliche Arten der Sanierung zur Auswahl:
a.)
Sanierung der Deckschicht in
Asphaltbauweise:
Kostengünstiger,
aber im Bezug auf die Lebensdauer und spätere Instandhaltung nachteilig.
b.)
Ausbau des gesamten Straßenaufbaus und
Neuaufbau in Pflasterbauweise:
Ca. 40%
kostenaufwendiger, aber langlebiger, leicht zu erweitern und im
Sanierungsbedarfsfall durch das Bauhofpersonal instand zu setzen.
HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:
Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2016 unter Produkt 54100.421200 zur Verfügung.