Betreff
Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 27 - Fuhrenkämpe - in der Ortschaft Neuenkirchen
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB

2. Beschluss über die 1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuenkirchen gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB zu der o. g. Bauleitplanung

3. Planerauftrag
Vorlage
0109/2016
Aktenzeichen
60
Art
Beschlussvorlage

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

 

1.

Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB wird gefasst.

Die im anliegenden Lageplan dargestellte Fläche soll aufgenommen werden.

 

2.

Der Beschluss über die 1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuenkirchen gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB zu der o. g. Bauleitplanung wird gefasst.

Die im anliegenden Lageplan dargestellte Fläche soll aufgenommen werden.

 

3.

Das Planungsbüro Reinold, Rinteln, wird mit der Durchführung dieser Bauleitplanverfahren beauftragt.

 

 

SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

 

Die Gemeinde Neuenkirchen beabsichtigt, auf dem Grundstück 318/22 der Flur 4, einen Kindergarten zu bauen. Geplant ist der Bau einer Krippengruppe mit 15 Plätzen und einer Regelgruppe mit 25 Plätzen sowie der dazu gehörenden Neben- und Sozialräume.

 

Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Gemeinde Neuenkirchen setzt die Fläche als „Grünfläche/Parkanlage“ fest. Eine verbindliche Bauleitplanung in Form eines Bebauungsplanes ist in diesem Bereich nicht vorhanden.

 

Um die Baugenehmigungsbehörde in die Lage zu versetzen, eine entsprechende Baugenehmigung erteilen zu können, ist zum einen ein entsprechender Bebauungsplan aufzustellen und zum anderen, der Flächennutzungsplan im Wege einer 1. Berichtigung an den Bebauungsplan anzugleichen.

 

Erste konkretisierte Planungsüberlegungen zu dem Vorhaben werden von Herrn Reinold in der gemeinsamen Sitzung des Ortsrates Neuenkirchen und des Bauausschusses vorgetragen.

 

Es wird vorgeschlagen, den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB zu fassen.

 

Des Weiteren wird vorgeschlagen, den Beschluss über die 1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuenkirchen gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für die o. g. Bauleitplanung zu fassen.

 

 

 

 

 

HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:

 

Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2016 nicht zur Verfügung.

Die Kosten des Verfahrens sind durch die Kosten der Baumaßnahme gedeckt.