Betreff
Flächendeckende Breitbandversorgung im Heidekreis
Vorlage
0095/2016
Art
Beschlussvorlage

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

Die Gemeinde Neuenkirchen stimmt der vom Landkreis Heidekreis entwickelten Versorgungslösung zur Realisierung einer flächendeckenden Breitbandversorgung mit mindestens 50 Mbit/s für 85 % der Haushalte und mit mindestens 30 Mbit/s für 95 % der Haushalte zu und beauftragt den Landkreis mit der Umsetzung des vorgeschlagenen Deckungslückenmodells. Der kommunale Haushalt der Gemeinde Neuenkirchen wird hierdurch nicht belastet.

 

Sofern und soweit dies angeboten wird und wirtschaftlich möglich ist, erfolgt die Umsetzung einer FTTB-Lösung; sofern und soweit dies nicht möglich sein sollte, erfolgt die Umsetzung einer FTTC-basierten Versorgungslösung.

 

Die Gemeinde Neuenkirchen fordert den Landkreis Heidekreis ferner zu der Beantragung in Betracht kommender Fördermittel beim Land Niedersachsen und bei der Bundesrepublik Deutschland für die Erreichung der o. g. Versorgungsziele auf, um die Belastung des Kreishaushaltes im Rahmen der Umsetzung der Versorgungslösung möglichst niedrig zu halten.

 

 

 

 

SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

 

a) Ergebnis der Markterkundung: Versorgung der ermittelten weißen Flecken

 

Auf der Grundlage des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 03.01.2016 zwischen dem Landkreis und der Gemeinde Neuenkirchen hat der Landkreis Heidekreis am 04.08.2015 eine Markterkundung zur Ermittlung der verbliebenen unterversorgten weißen Flecken durchgeführt. Für die Gemeinde Neuenkirchen hat diese Markterkundung zu den in Anlage 1 dargelegten Ergebnissen geführt. In den ermittelten Ortsteilen soll nunmehr eine Versorgungslösung mit mind. 50 Mbit/s für 85 % der Haushalte und mit mind. 30 Mbit/s für 95 % der Haushalte geschaffen werden.

 

b) Bereitschaft des Landkreises Heidekreis zur Kostenübernahme

 

Da die flächendeckende Versorgung aller ermittelten weißen Flecken nicht ohne Mittel der öffentlichen Hand zu erzielen ist, erklärte sich der Landkreis Heidekreis mit Kreistagsbeschluss vom 07.07.2015 bereit, die Aufgabe der Gewährleistung einer flächendeckenden Breitbandversorgung in unterversorgten Gemeinden inklusive etwaig damit einhergehender Kosten zu übernehmen, sofern und soweit die betroffenen unterversorgten Städte und Gemeinden einer Umsetzung durch den Landkreis zustimmen. Nur für diejenigen Städte und Gemeinden mit sog. Weißen Flecken, welche Gegenstand des Interessenbekundungsverfahrens durch den Landkreis Heidekreis waren und welche der Umsetzungslösung des Landkreises zustimmen, wird der Landkreis Heidekreis auch eine Versorgungslösung umsetzen. Das Interessensbekundungsverfahren sollte dabei ermitteln, ob die Realisierung einer eigenen Breitbandinfrastruktur durch die öffentliche Hand (sog. Betreibermodell) preiswerter ist als die Zahlung von sog. Verlorenen Zuschüssen an die im Markt befindlichen Anbieter (sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell). Außerdem sollte der Finanzierungsbedarf durch die öffentliche Hand dem Grunde und der Höhe nach ermittelt werden.

 

Sofern und soweit einzelne Städte und Gemeinden auf Grund des Ergebnisses des Wirtschaftlichkeitsvergleiches eine eigene wirtschaftliche Beteiligung der Städte und Gemeinden an den Kosten für die Umsetzung der Versorgungslösung für wirtschaftlicher erachten als eine Kostenübernahme durch den Landkreis, ist hierüber vor der Durchführung der Vergabe zu befinden.

 

c) Erschließung der weißen Flecken im Wege der Zuschusslösung     (Deckungslückenmodell)

 

Um zu ermitteln, welche Art der Versorgungslösung durch den Landkreis die günstigere ist, startete der Landkreis am 26.01.2016 ein Interessensbekundungsverfahren und forderte die Marktbeteiligten auf, bis zum 04.03.2016 ihre Ausbauangebote für die Umsetzung der Versorgungslösung abzugeben und ihren etwaigen Zuschussbedarf zur Deckung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke auszuweisen. Ihnen wurde dabei die Möglichkeit eingeräumt, Angebote auf einzelne Städte und Gemeinden zu beschränken. Insgesamt gaben neun Anbieter Versorgungsangebote für 52 Lose ab.

 

Die vom Landkreis durchgeführte und auf diese Angebote aufbauende Wirtschaftlichkeitsanalyse hat ergeben, dass die flächendeckende Breitbandversorgung der weißen Flecken im Landkreis Heidekreis im Wege einer Zuschusslösung wirtschaftlicher umgesetzt werden kann als im Wege eines Betreibermodells. Der Wirtschaftlichkeitsvergleich ist als Anlage 2 beigefügt (wird noch ermittelt, liegt Anfang April vor und wird in der VA-Sitzung vorgetragen). Dementsprechend schlägt der Landkreis die Umsetzung der flächendeckenden Versorgung im Wege eines Deckungslückenmodells vor.

 

d) Beantragung von Fördermitteln

 

Der Landkreis Heidekreis verpflichtet sich gegenüber denjenigen Städten und Gemeinden, welche ihn mit der Umsetzung der Versorgungslösung beauftragen, in Betracht kommende Fördermittel zu beantragen, um die Belastung des Kreishaushaltes durch sog. Verlorene Zuschüsse möglichst gering zu halten. Insbesondere Fördermittel des Bundes auf der Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015, Fördermittel des Landes auf der Grundlage der Niedersächsischen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume (RL Breitbandförderung – ländlicher Raum) vom 15.12.2015 und EU-Mittel auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Rates vom 17.12.2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELERVO), welche über das Land allokiert werden, kommen insoweit in Betracht.

 

Die wirtschaftlichste Umsetzungsvariante für die Erschließung der weißen Flecken, welche sich aus dem Interessensbekundungsverfahren in Form einer Addition der wirtschaftlichsten Angebote der Anbieter für die einzelnen Lose herleitet, ergibt eine Wirtschaftlichkeitslücke, die zurzeit noch ermittelt und in der VA-Sitzung vorgetragen wird. Dieses Angebot dient als Grundlage für die Förderantragstellung durch den Landkreis Heidekreis.

 

 

 

 

 

 

 

HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG: