Betreff
Übertragung des Vermögens der Realgemeinde Sprengel auf die Gemeinde Neuenkirchen
Vorlage
0058/2015
Art
Beschlussvorlage

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

 

Das Vermögen des Realverbandes Sprengel wir auf die Gemeinde Neuenkirchen übertragen. Die Gemeinde ist mit der Übertragung einverstanden.

 

SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

 

In der durch die Gemeinde Neuenkirchen einberufenen Mitgliederversammlung der Realgemeinde Sprengel vom 23.06.2015 hat sich die Mehrheit der Mitglieder gegen den Fortbestand der Realgemeinde ausgesprochen und keinen Vorstand gewählt. Aus diesem Grunde ist durch den Landkreis Heidekreis gemäß § 46 Abs. 3 RealVerbG das Verfahren zur Übertragung des Vermögens auf die Gemeinde Neuenkirchen veranlasst worden.

 

Der Landkreis Heidekreis hat am 09. Juli 2015 die Übertragung des Vermögens und die Aufgabe des Realverbandes Realgemeine Sprengel – gemäß § 46 Abs. 3 RealvG v. 04.11.1969 in der zurzeit gültigen Fassung – verfügt.

 

Durch die Unanfechtbarkeit der vorgenannten Verfügung erlischt gemäß § 46 i.V.m § 41 RealvG der Realverband Realgemeine Sprengel.

 

Die Gemeinde Neuenkirchen ist mit der Übertragung des Vermögens des Realverbandes Sprengel einverstanden.

 

 

HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:

 

keine