Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen stellt fest, dass Frau Gunda Ströbele, Delmsen, Uppen Drohm 19, 29643 Neuenkirchen, mit Schreiben vom 09. März 2015 auf ihr Mandat im Gemeinderat verzichtet hat.

Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG tritt der Sitzverlust mit diesen Feststellungsbeschluss ein.

 


Gemäß § 52 Abs. 1 NKomVG verliert ein Abgeordneter seinen Sitz in der Vertretung durch schriftliche Verzichtserklärung gegenüber dem Hauptverwaltungsbeamten. Die Verzichtserklärung darf nicht in elektronischer Form abgegeben und nicht widerrufen werden.

 

Mit Schreiben vom 09. März 2015 hat Frau Gunda Ströbele, Delmsen, Uppen Drohm 19, 29643 Neuenkirchen, schriftlich auf ihr Mandat im Gemeinderat verzichtet.

 

Der Sitzverlust tritt jedoch erst mit dem Feststellungsbeschluss des Rates gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG ein. Dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Durch diesen Feststellungsbeschluss beginnt gemäß § 51 NKomVG die Mitgliedschaft im Rat für die Ersatzperson.

 

Erste Ersatzperson gemäß der Niederschrift des Gemeindewahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses vom 14. September 2011 ist Herr Kurt Palis, Theodor-Storm-Straße 12, 29643 Neuenkirchen. Herr Kurt Palis hat schriftlich erklärt, dass er den frei gewordenen Sitz im Rat der Gemeinde Neuenkirchen nicht annimmt.

 

Zweite Ersatzperson ist Herr Michael Bluhm, Delmsen, Gerstenkamp 6, 29643 Neuenkirchen.

Herr Bluhm hat schriftlich erklärt, dass er den frei gewordenen Sitz im Rat der Gemeinde Neuenkirchen annimmt.

 

Frau Gunda Ströbele erläutert ihre privaten Gründe für den Rückzug aus der Politik. Alle Fraktions-/Gruppenvorsitzende würdigen die Arbeit von Frau Ströbele.

Am Schluss wird ihr durch Herrn Bürgermeister Carlos Brunkhorst für 28-jährige ehrenamtliche Tätigkeit zum Wohle der Gemeinde Neuenkirchen die Stichter Ehrennadel verliehen.