Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

Zu a)

Die Anregungen und Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander wie folgt beschlossen:

(Die Textbeiträge und Beschlussvorschläge vom Planungsbüro Reinold, Rinteln, lagen bei Beschlussfassung vor.)

 

Zu b)

Die Anregungen und Hinweise aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander wie folgt beschlossen:

(Die Textbeiträge und Beschlussvorschläge vom Planungsbüro Reinold, Rinteln, lagen bei Beschlussfassung vor.)

 

Zu c)

Unter teilweiser Berücksichtigung der Anregungen und Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird die Satzung über die Abgrenzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles in der Ortschaft Gilmerdingen (gem. § 34 Abs. 4 Nr. 2 und 3 BauGB) einschließlich örtlicher Bauvorschriften gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Die dazu gehörende Begründung wird ebenfalls beschlossen.

 


 

Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen hat in seiner Sitzung am 20.02.2014 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für die Satzung über die Abgrenzung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (gem. § 34 Abs. 4 Nr. 2 und 3 BauGB

– Innenbereichssatzung -) in der Ortschaft Gilmerdingen gefasst.

 

Die Planunterlagen und die Entwurfsbegründung lagen im Rathaus der Gemeinde Neuenkirchen in der Zeit vom 30.01.2015 bis einschließlich 02.03.2015 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Im Rahmen dieser Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind diverse Stellungnahmen eingegangen, die vom beauftragten Planungsbüro Reinold, Rinteln, gesichtet wurden und zu denen Abwägungs- und Beschlussempfehlungen erarbeitet wurden.

 

Die Stellungnahmen und die Abwägungs- und Beschlussempfehlungen lagen der Verwaltungsvorlage als Anlage und Bestandteil bei..

 

Die Verwaltung schlägt vor, die eingegangenen Stellungnahmen und die damit verbundenen Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Planungsbüros Reinold zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen, wenn die Beratungen nichts anderes ergeben.

 

Anlässlich der Fachausschusssitzung wurde zu den eingegangenen Stellungnahmen vorgetragen.

 

Gem. § 58 (2) Nr. 2 NKomVG beschließt der Rat ausschließlich über die abschließende Entscheidung über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen.

Dazu gehört auch diese Satzung.

 

Das baurechtlich vorgeschriebene Verfahren zur Aufstellung der in Rede stehenden Satzung wurde durchgeführt.

 

Es wird vorgeschlagen, die Satzung über die Abgrenzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles in der Ortschaft Gilmerdingen (gem. § 34 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB) einschließlich örtlicher Bauvorschriften als Satzung zu beschließen.

Die dazu gehörende Begründung soll ebenfalls beschlossen werden.