BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

 

Zu a.

Die Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen und gemäß den als Anlage und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen vom Planungsbüro Reinold, Bückeburg, beschlossen.

 

Zu b.

Die Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen und gemäß den als Anlage und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen vom Planungsbüro Reinold, Bückeburg, beschlossen.

 

Zu c.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes und der Entwurfsbegründung wird beschlossen.

 

 


SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

 

Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 30 „Sondergebiet Reiterhof Falshorner Straße“ einschließlich örtlicher Bauvorschriften über Gestaltung in der Ortschaft Neuenkirchen wird nach dem vorgeschriebenen Verfahren des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt.

Grundlage dafür ist der Aufstellungsbeschluss des Rates vom 02.07.2020.

 

Es hat eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgeranhörung in der Zeit vom 29.03.2021 bis einschließlich 07.05.2021 stattgefunden.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig von der Planung unterrichtet.

Ihnen wurde Gelegenheit gegeben, ebenfalls bis zum 07.05.2021 Anregungen und Hinweise vorzutragen.

 

Im Rahmen dieser Beteiligungsschritte sind diverse Stellungnahmen eingegangen, die vom beauftragten Planungsbüro Reinold, Bückeburg, inhaltlich gesichtet und zu denen Abwägungs- und Beschlussvorschläge erarbeitet wurden.

 

Anlässlich der Fachausschusssitzung wird dazu vorgetragen.

 

Die Abwägungs- und Beschlussvorschläge wurden dieser Vorlage als Anlage und Bestandteil beigefügt.

 

Es wird vorgeschlagen, die eingegangenen Stellungnahmen und die damit verbundenen Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen, wenn die Beratungen nichts anderes ergeben.

 

Es wird weiter vorgeschlagen, den Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Planentwurf und zur Entwurfsbegründung zu fassen.

 

Seitens der Ausschussmitglieder wird eine Blockabstimmung gewünscht.