Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

1.)

Als Ortsbrandmeister wird für die Zeit vom 01.04.2022 bis 31.03.2028 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die:

 

Ortswehr Schwalingen: Herr Ralf Küsel

 

ernannt.

 

2.)

Mit der kommissarischen Wahrnehmung der Aufgaben des stellvertretenden Ortsbrandmeisters wird auf Vorschlag der Mitgliederversammlung für die Zeit vom 01.04.2022 bis 31.03.2024 für die:

 

 Ortswehr Schwalingen:  Herr Ole Schröder

ernannt.

 

3.)

Als Ortsbrandmeister wird für die Zeit vom 01.04.2022 bis 31.03.2028 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die:

 

Ortswehr Neuenkirchen: Herr Malte-Olive Lüdemann

 

ernannt.

 

Im Anschluss verliest und händigt Bürgermeister Carlos Brunkhorst die jeweilige Ernennungsurkunde und spricht seine Gratulationen aus.

 


SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

Gemäß § 20 des Nds. Brandschutzgesetzes werden Ortsbrandmeister bzw. stellv. Ortsbrandmeister von der jeweiligen Mitgliederversammlung ihrer Wehr vorgeschlagen. Die Amtsperiode beträgt sechs Jahre.

 

Gemäß § 12 der Feuerwehrverordnung in der zur Zeit geltenden Fassung kann der Kamerad Ole Schröder mit der Wahrnehmung der Aufgaben des stellvertretenden Ortsbrandmeisters nur für die Zeit vom 01.04.2022 bis 31.03.2024 vom Rat der Gemeinde Neuenkirchen kommissarisch beauftragt werden.

 

Eine Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis gemäß § 20 Nds. Brandschutzgesetz ist erst nach Ablauf der erforderlichen Lehrgänge möglich.

 

Der erforderliche Lehrgang wurde von Herrn Malte Oliver Lüdemann, der bisher kommissarisch tätig war, erfolgreich absolviert, so dass er jetzt als Ortsbrandmeister der Ortswehr Neuenkirchen unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Zeit vom 01.04.2022 bis 31.03.2028 ernannt werden kann.

 

Der Kreisbrandmeister Herr Ruß hat sein Einverständnis zur Ernennung des Ortsbrandmeisters und stellvertretenden Ortsbrandmeister erteilt.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, auf Grund der Empfehlung der Mitgliederversammlung der Ortswehr Schwalingen vom 11.03.2022 die genannten Personen zum Ortsbrandmeister bzw. stellvertretenden Ortsbrandmeister unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum Ortsbrandmeister bzw. stellv. Ortsbrandmeister für sechs Jahre zu ernennen.

 

Der stellv. Ortsbrandmeister Herr Horst Böttcher wird in Ausführung des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 11.03.2022 aus seiner Funktion aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zum 31.03.2022 entlassen.