BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

 

Zu a.

Die Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen und gemäß den als Anlage und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen vom Planungsbüro Reinold, Bückeburg, beschlossen.

 

Zu b.

Die Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen und gemäß den als Anlage und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen vom Planungsbüro Reinold, Bückeburg, beschlossen.

 

Zu c.

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes und der Entwurfsbegründung wird beschlossen.

 

 


SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

 

Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 8 „Am Sand Teil II“ einschließlich örtlicher Bauvorschriften über Gestaltung zur Ausweisung eines Gewerbegebietes in der Gemarkung Delmsen wird nach dem vorgeschriebenen Verfahren des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt.

Grundlage dafür ist der Aufstellungsbeschluss des Rates vom 04.07.20219.

 

Es hat eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgeranhörung in der Zeit vom 27.10.2021 bis einschließlich 03.12.2021 stattgefunden.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig von der Planung unterrichtet.

Ihnen wurde Gelegenheit gegeben, ebenfalls bis zum 03.12.2021 Anregungen und Hinweise vorzutragen.

 

Im Rahmen dieser Beteiligungsschritte sind diverse Stellungnahmen eingegangen, die vom beauftragten Planungsbüro Reinold, Bückeburg, inhaltlich gesichtet und zu denen Abwägungs- und Beschlussvorschläge erarbeitet wurden.

 

Die Abwägungs- und Beschlussvorschläge wurden dieser Vorlage als Anlage und Bestandteil beigefügt.

 

Anlässlich der Fachausschusssitzung wird dazu vorgetragen.

 

Es wird vorgeschlagen, die eingegangenen Stellungnahmen und die damit verbundenen Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen, wenn die Beratungen nichts anderes ergeben.

 

Es wird weiter vorgeschlagen, den Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Planentwurf und zur Entwurfsbegründung zu fassen.

 

Frau Dubbert vom Planungsbüro Reinold, Bückeburg, stellt den Bauausschussmitgliedern den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 „Am Sand Teil II“ mit den eingearbeiteten Inhalten der eingegangenen Stellungnahmen anhand einer Powerpointpräsentation vor.

 

Im Anschluss der Präsentation fragt BO M. Stein danach, ob bzgl. der Eingrünung nach Norden ein 12 m breiter Schutzstreifen vorgesehen ist.

Frau Dubbert bejaht diese Frage.

BO M. Stein fragt weiter, ob bei einem Grundstückserwerb ein Verschieben des Schutzstreifens für eine Zufahrt´/Übergang zu einem Grundstück in das Nachbargewerbegebiet möglich ist.

Frau Dubbert gibt zur Antwort, dass der Flächenverlust kompensiert werden muss. Weiter teilt sie mit, dass sie diese Anregung mit in den textlichen Festsetzungen aufnehmen wird.

 

BO M. Stein fragt weiter, ob die Zäune, wie im benachbarten Gewerbegebiet, ebenso dicht an der Straße platziert werden. Auch fragt er nach der Parkflächensituation im Seitenraum.

 

Es folgt eine rege Diskussion über die technische Ausgestaltung des Straßenkörpers.

Frau Dubbert erklärt, dass Gespräche mit dem Erschließungsplaner geführt werden müssen.

 

BO M. Stein erkundigt sich, wie hoch die Begrenzung der Gebäude im Bebauungsplan festgesetzt wurde. Frau Dubbert beziffert die Höhenbegrenzung mit 12 m.

 

OBGM S. Stein fragt an, ob ein Grünstreifen zum geplanten Zaun vorgesehen ist.

Hierauf antwortet Frau Dubbert, dass dies der Fall ist; jedoch ist dieser unter 2 m breit.

 

Weiter regt OBGM S. Stein an, Tiefborde zu setzen.

 

3. stellv. BGM M. Bluhm äußert den Wunsch, dass der vorgesehene Kreisel nicht zu klein hergestellt wird.

 

Frau Dubbert antwortet hierauf, dass die vorgenannten Anregungen kritisch geprüft werden und ggfls. eine Anpassung des Entwurfes vorgenommen wird.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Zur nachfolgenden Beschlussfassung wird eine Blockabstimmung gewünscht.