Beschluss: Zurückgestellt

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

 

Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Neuenkirchen über den Ausgleichsbeitrag für nicht herzustellende Kraftfahrzeugeinstellplätze (Ablösesatzung) wird beschlossen.

 

 


SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

 

Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen hat die Satzung der Gemeinde Neuenkirchen über den Ausgleichsbetrag für nicht herzustellende Kraftfahrzeugeinstellplätze (Ablösesatzung) beschlossen.

 

Die Satzung ist mit Datum vom 01. April 1995 in Kraft getreten.

 

Der Geldbetrag der Zone I wurde auf 5.000,00 DM = 2.556,46 Euro

 

Der Geldbetrag der Zone II wurde auf 4.500,00 DM = 2.300,82 Euro

 

Der Geldbetrag der Zone III wurde auf 3.000,00 DM = 1.533,88 Euro

 

festgesetzt.

 

In Anbetracht der langjährigen Gültigkeit dieser Geldbeträge sind diese nicht mehr zeitgemäß und sollten neu festgesetzt werden.

 

 

Es wird vorgeschlagen,

 

den Geldbetrag der Zone I auf 5.000,00 Euro ,

 

den Geldbetrag der Zone II auf 4.000,00 Euro

 

den Geldbetrag der Zone III auf 3.000,00 Euro

 

festzusetzen.

 

AV I. Broocks erläutert den Sachverhalt und stellt Ausgleichsbeiträge für nicht herzustellende Kraftfahrzeugeinstellplätze aus Nachbarkommunen vor.

 

Nach einer kurzen Diskussion stellt BO M. Stein den Antrag, das Thema abzusetzen, an die Fraktionen zu verweisen und im nächsten Bauausschuss darüber zu beraten.

 

Beschluss:

Einstimmig

 

Um 17.55 Uhr erscheint Ausschussmitglied J. Kremser und nimmt an der Sitzung teil.