Beschluss: Einstimmig beschlossen

Zur stellv. Schiedsperson wird Frau Wiebke Schmitt, Im Kamp 14, 29643 Neuenkirchen, für den Rest der laufenden Wahlperiode, d. h. bis Oktober 2023, gewählt.

 

 


Bürgermeister Carlos Brunkhorst erläutert den Sachverhalt und verweist auf die Beschlussvorlage. Er bittet daraufhin Frau Schmitt, sich dem Gremium vorzustellen.

 

Frau Wiebke Schmitt stellt sich daraufhin in kurzen Worten vor.

 

Die Schiedspersonen werden gemäß § 4 Abs. 1 Niedersächsisches Schiedsämtergesetz vom Rat der Gemeinde auf fünf Jahre gewählt. Die Schiedspersonen werden nach der Wahl vom Direktor des Amtsgerichtes Soltau förmlich ernannt und verpflichtet.

 

Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen hat in seiner Sitzung am 17.Oktober 2019 Frau Tanja Graß zur stellvertretenden Schiedsperson gewählt und am 25. November 2019 fand die förmliche Ernennung und Verpflichtung durch den Direktor des Amtsgerichts Soltau, Herrn Springer, statt.

 

Am 04.11.2021 teilte Frau Graß mit, dass sie aus persönlichen Gründen aus dem Ehrenamt als stellv. Schiedsfrau vorzeitig entlassen werden möchte.

 

Diese Niederlegung des Schiedsamtes wurde vom Amtsgericht Soltau am 09. 12. 2021 bestätigt.

 

Als Nachfolgerin wird Frau Wiebke Schmitt, Im Kamp 14, 29643 Neuenkirchen, vorgeschlagen.

Am 10. Januar 2022 hat Frau Schmitt per E-Mail erklärt, das Amt als stellv. Schiedsperson ausüben zu wollen.

 

Eine Entschädigung für die Ausübung des Amtes als Schiedsperson erfolgt nicht.

 

Danach lässt Ratsvorsitzender Thomas Bammann über den Beschlussvorschlag abstimmen.