Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

 

Zu a)

Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB wird für die im anliegenden Lageplan dargestellte Fläche in der Ortschaft Delmsen gefasst.

 

Zu b)

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch den Planentwurf und die Entwurfsbegründung soll durchgeführt werden.

 

Zu c)

Die Träger öffentlicher Belange sollen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig am Planaufstellungs- bzw. Planänderungsverfahren beteiligt werden.

 

Zu d)

Das Planungsbüro Reinold, Rinteln, wird mit der Durchführung dieses Bauleitplanverfahrens beauftragt.

 


SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

 

Die im Eigentum der Stadtwerke Schneverdingen-Neuenkirchen GmbH befindlichen Flurstücke Gemarkung Delmsen, Flur 2, Flurstück 449/175, Flur 2, Flurstück 446/174 und Flur 2, Flurstück 179/5 (ehemaliges Viehhallengelände) sind im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde Neuenkirchen als Fläche für die Forstwirtschaft (Grünfläche, öffentliche Parkfläche) festgesetzt.

 

Um für mögliche Antragsbegehren die erforderlichen Baurechte zu erlangen und die Fläche entsprechend nutzen zu können, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes mit den entsprechenden Darstellungen erforderlich.

Die Darstellungen wurden seitens des Planungsbüros Reinold auf dem Lageplan gekennzeichnet. Dieser wurde den Mitgliedern des Ortsrates Delmsen zusammen mit der Beschlussvorlage ausgehändigt.

 

Es wird vorgeschlagen, die in dem Lageplan dargestellte Fläche in die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der entsprechenden Darstellung zu berücksichtigen und aufzunehmen.

 

Hierfür ist ein Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen.

 

Des Weiteren soll die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

 

Das Planungsbüro Reinold, Rinteln, soll das Änderungsverfahren durchführen.