Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

Zu a.

Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. BauGB zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuenkirchen für die Ausweisung einer Baulandfläche in der Ortschaft Schwalingen wird gefasst.

 

Das Plangebiet erstreckt sich auf den im Lageplan dargestellten Bereich, der Teil dieser Beschlussfassung ist.

 

Zu b.

Es wird beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Zu c.

Es wird beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 

 


SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

 

Der 1. Vorsitzende des Schworge Mollnhaur un Sleefkeerls e.V., Herr Sascha Weitz, hat die Änderung des Flächennutzungsplanes zur Aufnahme einer Fläche in der Ortschaft Schwalingen beantragt.

Es handelt sich um das gemeindeeigene Grundstück Flur 3, Flurstück 27/1, auf dem die Bebauung eines Treppenspeichers ermöglicht werden soll.

Die Aufnahme der Fläche in den Flächennutzungsplan ist baurechtlich für die Genehmigung erforderlich.

 

Dazu soll ein Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst werden.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung beteiligt werden.

 

AV Broocks trägt den Ausschussmitgliedern vor, dass der Schwalinger Mollnhaur und Sleefkeerl’s Verein einen Antrag auf Aufnahme einer Fläche in der Gemarkung Schwalingen gestellt hat. Die Fläche befindet sich rechtsseitig vom ehemaligen Sportplatzgelände an der Kreisstraße Schwalingen-Tewel. Hier möchte der Verein gern die Baurechte für die Genehmigung eines Treppenspeichers erwirken.

Für das Projekt ist bereits eine LEADER-Förderung vorgesehen. FBL Pomian erläutert den Ausschussmitgliedern weiter, dass der Landkreis eine mögliche Privilegierung ohne Einleitung eines Bauleitplanverfahrens geprüft hat. Der Landkreis ist zum Ergebnis gekommen, dass keine Privilegierung vorliegt und ein Baurecht nur mit Aufnahme der Fläche in den Flächennutzungsplan erwirkt werden kann.

 

Dazu ist ein Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates zur Aufnahme der Fläche in den Flächennutzungsplan erforderlich. Zur Beschleunigung des Verfahrens sollten die Beschlüsse über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und über frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Belange gleich mit gefasst werden. Es entsteht eine kurze Diskussion darüber, ob nicht auch andere Flächen in Schwalingen geeignet sein könnten. Ein anderer Standort steht gem.Verein jedoch nicht zur Verfügung.