Sitzung: 12.08.2021 Ausschuss für Bauen, Landwirtschaft, Klima-, Umwelt- und Naturschutz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 0467/2021
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Zu a.
Der
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. BauGB zur 26. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuenkirchen für die Ausweisung einer
Baulandfläche in der Ortschaft Schwalingen wird gefasst.
Das Plangebiet
erstreckt sich auf den im Lageplan dargestellten Bereich, der Teil dieser
Beschlussfassung ist.
Zu b.
Es wird beschlossen,
die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Zu c.
Es wird beschlossen,
die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Der 1. Vorsitzende
des Schworge Mollnhaur un Sleefkeerls e.V., Herr Sascha Weitz, hat die Änderung
des Flächennutzungsplanes zur Aufnahme einer Fläche in der Ortschaft
Schwalingen beantragt.
Es handelt sich um
das gemeindeeigene Grundstück Flur 3, Flurstück 27/1, auf dem die Bebauung
eines Treppenspeichers ermöglicht werden soll.
Die Aufnahme der
Fläche in den Flächennutzungsplan ist baurechtlich für die Genehmigung
erforderlich.
Dazu soll ein
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst werden.
Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig
an der Planung beteiligt werden.
AV Broocks trägt den
Ausschussmitgliedern vor, dass der Schwalinger Mollnhaur und Sleefkeerl’s
Verein einen Antrag auf Aufnahme einer Fläche in der Gemarkung Schwalingen
gestellt hat. Die Fläche befindet sich rechtsseitig vom ehemaligen Sportplatzgelände
an der Kreisstraße Schwalingen-Tewel. Hier möchte der Verein gern die Baurechte
für die Genehmigung eines Treppenspeichers erwirken.
Für das Projekt ist
bereits eine LEADER-Förderung vorgesehen. FBL Pomian erläutert den
Ausschussmitgliedern weiter, dass der Landkreis eine mögliche Privilegierung
ohne Einleitung eines Bauleitplanverfahrens geprüft hat. Der Landkreis ist zum
Ergebnis gekommen, dass keine Privilegierung vorliegt und ein Baurecht nur mit
Aufnahme der Fläche in den Flächennutzungsplan erwirkt werden kann.
Dazu ist ein
Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates zur Aufnahme der Fläche in den
Flächennutzungsplan erforderlich. Zur Beschleunigung des Verfahrens sollten die
Beschlüsse über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und über frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Belange gleich mit gefasst
werden. Es entsteht eine kurze Diskussion darüber, ob nicht auch andere Flächen
in Schwalingen geeignet sein könnten. Ein anderer Standort steht gem.Verein
jedoch nicht zur Verfügung.