Sitzung: 08.07.2021 Gemeinderat Neuenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0458/2021
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Zu a.
Die Anregungen und Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.
2 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen Belange untereinander und
gegeneinander zur Kenntnis genommen und gemäß den als Anlage und Bestandteil
beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen des Planungsbüros Reinold,
Rinteln, beschlossen.
Zu b.
Die Anregungen und Hinweise aus der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden nach
Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis
genommen und gemäß den als Anlage und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und
Beschlussvorschlägen des Planungsbüros Reinold, Rinteln, beschlossen.
Zu c.
Das Verfahren zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Neuenkirchen zur Ausweisung von Mischgebiets- und Gewerbeflächen für einen
Teilbereich der Ortschaft Brochdorf – nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches
- wird hiermit festgestellt und beschlossen.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Nachdem der Gemeinderat mit dem Aufstellungsbeschluss über die 21.
Änderung des Flächennutzungsplanes das Verfahren eingeleitet hat und die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB stattfand, wurde nunmehr die öffentliche Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind diverse Stellungnahmen eingegangen,
die vom beauftragten Planungsbüro Reinold, Rinteln, gesichtet und zu denen
Abwägungs- und Beschlussvorschläge erarbeitet wurden.
Der Inhalt der Stellungnahmen und die Abwägungs- und Beschlussvorschläge
sind dieser Verwaltungsvorlage als Anlage und Bestandteil beigefügt.
Es wird vorgeschlagen, die eingegangenen Stellungnahmen und die damit
verbundenen Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Planungsbüros Reinold,
Rinteln, zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen, wenn die Beratungen nichts
anderes ergeben.
Anlässlich der Fachausschusssitzung wird zu den eingegangenen Stellungnahmen
vorgetragen.
Gemäß § 58 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG beschließt der Rat ausschließlich über die
Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen.
Nachdem nunmehr dieses Bauleitplanverfahren nach den Vorschriften des
Baugesetzbuches durchgeführt wurde, hat der Rat gemäß § 58 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG
den Feststellungsbeschluss über das Verfahren der 21. Änderung des
Flächennutzungsplanes herbeizuführen und zu fassen.