BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

 

Der Gemeinderat beschließt, den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Photovoltaikanlage Ilhorn“ mit Vorhaben und Erschließungsplan gemäß Anlage zu genehmigen.

 

 


SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

 

Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen hat in seiner Sitzung am 21.06.2018 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Photovoltaikanlage Ilhorn“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

Der Abschluss eines Durchführungsvertrages gemäß § 12 BauGB soll vor dem Satzungsbeschluss erfolgen und dient der Sicherung der Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist und zur Verpflichtung der Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten.

 

Bestandteil des Vertrages sind der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Photovoltaikanlage Ilhorn“ mit Begründung und Umweltbericht sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan nebst Anlagen und Bestandteile.

 

Gegenstand der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Neuerrichtung eines Solarparks in der Gemarkung Ilhorn innerhalb der Flurstücke 134/14 und 134/15 der Flur 2.

Der Geltungsbereich der Vorhabenplanung beläuft sich auf 3,72 ha.

 

Die Realisierung des Vorhabens bedarf einer verbindlichen Bauleitplanung in Form eines Bebauungsplanes.

 

Es wird vorgeschlagen, den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Photovoltaikanlage Ilhorn“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß Anlagen zu genehmigen.

 

Die TO.-P‘s. 10. und 11 werden von Herrn Reinold zusammengefasst vorgetragen.

 

Im Durchführungsvertrag werden im Kern die Kostenübernahmen, die Kompensation und Haftungsfragen mit dem Investor geregelt.

 

Zum Bebauungsplanverfahren ist zu berichten, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine gravierenden Anregungen und Hinweise vorgetragen wurden.

Herr Reinold berichtet über die eingegangenen Anregungen und Hinweise und erläutert den Ausschussmitgliedern die Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan.