Sitzung: 30.06.2021 Ausschuss für Bauen, Landwirtschaft, Klima-, Umwelt- und Naturschutz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 0454/2021
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Der Gemeinderat
beschließt, den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1
„Photovoltaikanlage Ilhorn“ mit Vorhaben und Erschließungsplan gemäß Anlage zu
genehmigen.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Der Rat der Gemeinde
Neuenkirchen hat in seiner Sitzung am 21.06.2018 die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Photovoltaikanlage Ilhorn“ mit
Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Abschluss eines
Durchführungsvertrages gemäß § 12 BauGB soll vor dem Satzungsbeschluss erfolgen
und dient der Sicherung der Durchführung des Vorhabens innerhalb einer
bestimmten Frist und zur Verpflichtung der Übernahme der Planungs- und
Erschließungskosten.
Bestandteil des
Vertrages sind der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1
„Photovoltaikanlage Ilhorn“ mit Begründung und Umweltbericht sowie der
Vorhaben- und Erschließungsplan nebst Anlagen und Bestandteile.
Gegenstand der
Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Neuerrichtung eines Solarparks in der
Gemarkung Ilhorn innerhalb der Flurstücke 134/14 und 134/15 der Flur 2.
Der Geltungsbereich
der Vorhabenplanung beläuft sich auf 3,72 ha.
Die Realisierung des
Vorhabens bedarf einer verbindlichen Bauleitplanung in Form eines
Bebauungsplanes.
Es wird
vorgeschlagen, den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
1 „Photovoltaikanlage Ilhorn“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß Anlagen
zu genehmigen.
Die TO.-P‘s. 10. und
11 werden von Herrn Reinold zusammengefasst vorgetragen.
Im
Durchführungsvertrag werden im Kern die Kostenübernahmen, die Kompensation und
Haftungsfragen mit dem Investor geregelt.
Zum
Bebauungsplanverfahren ist zu berichten, dass im Rahmen der öffentlichen
Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange keine gravierenden Anregungen und Hinweise vorgetragen wurden.
Herr Reinold
berichtet über die eingegangenen Anregungen und Hinweise und erläutert den
Ausschussmitgliedern die Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan.