Zu a.
Der
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur 25. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuenkirchen für die Ausweisung von
Wohnbauflächen in der Ortschaft Schwalingen wird gefasst.
Das Plangebiet
erstreckt sich auf den im Lageplan dargestellten Bereich, der Teil dieser
Beschlussfassung ist.
Zu b.
Es wird beschlossen,
die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Zu c.
Es wird beschlossen,
die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
AV Broocks trägt aus
der Beschlussvorlage vor:
Aus der Ortschaft Schwalingen wurde der Wunsch nach Ausweisung von
Bauland für Wohnbauflächen an die Gemeinde herangetragen.
Entsprechende Anträge von den Grundstückseigentümern liegen vor.
Dazu ist es erforderlich, die Flächen in den Flächennutzungsplan der
Gemeinde Neuenkirchen aufzunehmen und dann mit verbindlicher Bauleitplanung
(Bebauungsplan) zu beplanen.
Beide Bauleitplanverfahren können zeitgleich durchgeführt werden.
Dazu soll ein Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll
durchgeführt werden.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen gem. § 4
Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung beteiligt werden.
Nach kurzer Aussprache wird nachstehender Beschluss gefasst: