zu a.
Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB wird für den
Bebauungsplan Nr. 3 „Am Dorfe“, Ortschaft Schwalingen, mit örtlichen
Bauvorschriften über Gestaltung gefasst.
Das Plangebiet erstreckt sich auf den im Lageplan dargestellten Bereich,
der Teil dieser Beschussfassung ist.
Zu b.
Es wird beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3
Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Zu c.
Es wird beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 3 „Am Dorfe“,
Ortschaft Schwalingen erhalten.
Ortsbürgermeister
Jörg Böhling verweist auf die Beschlussvorlage:
Zur Sicherstellung einer behutsamen Eigenentwicklung und Vorhaltung von
Baugrundstücken ist die Ausweisung von Wohnbauflächen erforderlich geworden.
Die Nachfrage nach Baulandgrundstücken zu Wohnzwecken besteht nach wie
vor.
Um auch weiterhin das Bauen in Schwalingen zu ermöglichen, wird
vorgeschlagen, den im anliegenden Lageplan dargestellten Planbereich als
Baulandflächen auszuweisen.
Dazu ist es erforderlich, ein Bebauungsplanverfahren nach den
Vorschriften des Baugesetzbuches durchzuführen.
Es soll ein Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll
durchgeführt werden.
Die zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sollen gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung beteiligt werden.
Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 3 „Am Dorfe“,
Ortschaft Schwalingen, erhalten.
Folgende Anregungen aus der Ortschaft sollen in die Planung mit
aufgenommen werden:
- Farbtöne für Dächer:
rot-braun laut RAL
- nicht glänzend
- ortsbildtypisch
größere Grundstücke ab 1000 m²
Keine Putzbauten
sondern Klinker, Fachwerk
- keine
ausschließlichen Steingärten
- Einfahrt: einheitliche
Pflasterung wie vorhanden seit Erneuerung
- mind. ein
hochstämmiger einheimischer Baum pro 500 m²
- Dachneigung 28 – 48°
- Traufenhöhe laut
Landkreis
- Einfamilienhäuser
Nach der Aussprache wird folgender Beschluss gefasst: