Beschluss: Einstimmig beschlossen

zu a.

Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB wird für den Bebauungsplan Nr. 3 „Am Dorfe“, Ortschaft Schwalingen, mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung gefasst.

Das Plangebiet erstreckt sich auf den im Lageplan dargestellten Bereich, der Teil dieser Beschussfassung ist.

 

Zu b.

Es wird beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Zu c.

Es wird beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 3 „Am Dorfe“, Ortschaft Schwalingen erhalten.

 

 


Ortsbürgermeister Jörg Böhling verweist auf die Beschlussvorlage:

 

Zur Sicherstellung einer behutsamen Eigenentwicklung und Vorhaltung von Baugrundstücken ist die Ausweisung von Wohnbauflächen erforderlich geworden.

 

Die Nachfrage nach Baulandgrundstücken zu Wohnzwecken besteht nach wie vor.

 

Um auch weiterhin das Bauen in Schwalingen zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, den im anliegenden Lageplan dargestellten Planbereich als Baulandflächen auszuweisen.

 

Dazu ist es erforderlich, ein Bebauungsplanverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchzuführen.

 

Es soll ein Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst werden.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

 

Die zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung beteiligt werden.

 

Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 3 „Am Dorfe“, Ortschaft Schwalingen, erhalten.

 

Folgende Anregungen aus der Ortschaft sollen in die Planung mit aufgenommen werden:

 

-              Farbtöne für Dächer: rot-braun laut RAL

-              nicht glänzend

-              ortsbildtypisch größere Grundstücke ab 1000 m²

                Keine Putzbauten sondern Klinker, Fachwerk

-              keine ausschließlichen Steingärten

-              Einfahrt: einheitliche Pflasterung wie vorhanden seit Erneuerung

-              mind. ein hochstämmiger einheimischer Baum pro 500 m²

-              Dachneigung 28 – 48°

-              Traufenhöhe laut Landkreis

-              Einfamilienhäuser

 

Nach der Aussprache wird folgender Beschluss gefasst: