Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

1.)

Der Bauausschuss der Gemeinde Neuenkirchen beschließt auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. BauGB) für den Bebauungsplan Nr. 1 „Sondergebiet Winderenergie Ilhorn“, einschließlich örtlicher Bauvorschriften über Gestaltung Ortschaft Ilhorn und Gilmerdingen und des Aufstellungsbeschlusses zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuenkirchen (Sonderbauflächen Konzentrationszonen für Windenergie – Bereich Ilhorn) die Zurückstellung des Antrages der Firma Gamesa Energie Deutschland GmbH auf „Errichtung von 3 Windenergieanlagen „Gamesa G 97/NH 120/2000 kW“ – Windpark Gilmerdingen

gem. § 15 BauGB.

Auf die dieser Vorlage beigefügten Antragsunterlagen wird hingewiesen und Bezug genommen.

 

2.)

Der Bauausschuss der Gemeinde Neuenkirchen beschließt, zu dem Antrag der Firma Gamesa Energie Deutschland GmbH auf „Errichtung von drei Windenergieanlagen“ Gamesa G 97/NH 120/2000 kW – Windpark Gilmerdingen – das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zurzeit nicht in Aussicht zu stellen.

 

 

 


BGM C. Brunkhorst trägt vor, dass die Gemeinde Neuenkirchen beim Landkreis Heidekreis die Zurückstelllung der Baugesuche beantragten möchte.

Dazu ist formalrechtlich ein Beschluss des Gemeinderates erforderlich, der Beschlussfassungen des Fachausschusses und des Verwaltungsausschusses voraussetzt.


Einstimmig