BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
1.)
Als Ortsbrandmeister wird auf Vorschlag der Mitgliederversammlung für
die Zeit vom 01.04.2021 bis 31.03.2027
unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die:
Ortsfeuerwehr
Behningen: Herr Christoph Cordes
ernannt.
2.)
Als stellvertretenden Ortsbrandmeister wird auf Vorschlag der Mitgliederversammlung für die Zeit vom 01.04.2021 bis 31.03.2027 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die:
Ortsfeuerwehr
Behningen: Herr Reiner Lütjen
ernannt.
3.)
Als stellvertretenden Ortsbrandmeister wird auf Vorschlag der Mitgliederversammlung für die Zeit vom 01.04.2021 bis 31.03.2027 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die:
Ortsfeuerwehr
Brochdorf: Herr Hendrik Hoops
ernannt.
4.)
Als Ortsbrandmeister für die Zeit vom 01.04.2021 bis zum 31.03.2027 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis wird für die:
Ortsfeuerwehr Grauen: Herr Dennis Broocks
ernannt.
5.)
Als stellvertretender Ortsbrandmeister für die Zeit vom 01.11.2021 bis zum 31.10.2027 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis wird für die:
Ortsfeuerwehr Grauen: Herr Björn Cordes
ernannt.
6.)
Als Ortsbrandmeister für die Zeit vom 01.04.2021 bis 31.03.2027 unter Berufung in
das Ehrenbeamtenverhältnis
wird für die:
Ortsfeuerwehr
Ilhorn: Herr Jan Carstens
ernannt.
7.)
Mit der kommissarischen
Wahrnehmung der Aufgaben des
Ortsbrandmeisters wird auf Vorschlag der Mitgliederversammlung für die Zeit
vom 01.03.2021 bis 28.02.2023 für
die:
Ortsfeuerwehr
Neuenkirchen: Herr Malte-Oliver Lüdemann
beauftragt.
8.)
Als stellvertretender Ortsbrandmeister wird auf Vorschlag der Mitgliederversammlung für die Zeit vom 01.03.2021 bis 28.02.2027 für die:
Ortsfeuerwehr Neuenkirchen: Herr Thomas
Stöckmann
ernannt.
9.)
Als stellvertretender Ortsbrandmeister wird auf Vorschlag der Mitgliederversammlung für die Zeit vom 01.11.2021 bis 31.10.2027 für die:
Ortsfeuerwehr
Sprengel: Herr Cord-Joachim Meyer
ernannt.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Gemäß § 20 des Nds. Brandschutzgesetzes werden Ortsbrandmeister bzw. stellv. Ortsbrandmeister von der jeweiligen Mitgliederversammlung ihrer Wehr vorgeschlagen. Die Amtsperiode beträgt sechs Jahre.
Gemäß § 12 der Feuerwehrverordnung in der zurzeit geltenden Fassung kann der Kamerad Malte-Oliver Lüdemann mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Ortsbrandmeisters nur für die Zeit vom 01.03.2021 bis 28.02.2023 vom Rat der Gemeinde Neuenkirchen kommissarisch beauftragt werden.
Eine Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis gemäß § 20 Nds. Brandschutzgesetz ist erst nach Ablauf der erforderlichen Lehrgänge möglich.
Sowohl Kreisbrandmeister Thomas Ruß, als auch Gemeindebrandmeister Carsten Kühn, haben ihr Einverständnis zur Ernennung bzw. Beauftragung der Ortsbrandmeister und stellvertretenden Ortsbrandmeister/in erteilt.
Die Verwaltung schlägt daher vor, auf Grund der Empfehlung der Mitgliederversammlung der einzelnen Ortsfeuerwehren die genannten Personen zum Ortsbrandmeister und stellvertretenden bzw. kommissarisch stellv. Ortsbrandmeister/in unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum Ortsbrandmeister bzw. zum/zur stellv. Ortsbrandmeister/in für sechs Jahre zu ernennen.
BGM C. Brunkhorst beginnt mit der Ortschaft Neuenkirchen, da hier der Ortsbrandmeister T. Mohr sowie die stellv. Ortsbrandmeisterin S. Freytag ausscheiden. Beide erhalten einen großen Dank für ihre geleisteten Arbeiten, explizit für die Organisation und Durchführung des im Jahr 2019 stattgefundenen Kreisjugendfeuerwehrzeltlagers in der Gemeinde Neuenkirchen. Beide erhalten zum Abschied einen Gutschein aus der hiesigen Gastronomie.
Im Anschluss ruft BGM C. Brunkhorst die neu zu ernennenden Ortsbrandmeister sowie stellv. Ortsbrandmeister einzelnd auf, verliest die jeweilige Ernennungsurkunde und spricht seine Gratulationen aus.