BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

Zu a.

Die Anregungen und Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen und gemäß den als Anlage und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschläge vom Planungsbüro Reinold, Rinteln, beschlossen.

 

Zu b.

Die Anregungen und Hinweise aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen und gemäß den als Anlage und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen vom Planungsbüro Reinold, Rinteln, beschlossen.

 

Zu c.

Auf Grundlage der Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Planungsbüros Reinold zu den vorgetragenen Anregungen und Hinweisen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird die Klarstellungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB und die Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB, Ortschaft Brochdorf, gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

 

Die dazu gehörende Begründung wird ebenfalls beschlossen.

 

 


SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen hat in seiner Sitzung am 04.07.2019 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB über die Klarstellungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB und die Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB gefasst.

 

Der Planentwurf der Klarstellungssatzung und der Ergänzungssatzung mit Entwurfsbegründung lagen im Rathaus der Gemeinde Neuenkirchen in der Zeit vom 19.10.2020 bis einschließlich 20.11.2020 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind aufgefordert worden, ebenfalls bis zum 20.11.2020 ihre Stellungnahmen einzureichen.

 

Im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung des Planentwurfes und der Entwurfsbegründung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind diverse Stellungnahmen eingegangen, die vom beauftragten Planungsbüro Reinold, Rinteln, gesichtet und zu denen Abwägungs- und Beschlussvorschläge erarbeitet wurden.

 

Der Inhalt der Stellungnahmen und die Abwägungs- und Beschlussvorschläge wurden dieser Beschlussvorlage als Anlage und Bestandteil beigefügt.

 

Anlässlich der Fachausschusssitzung wird zu den eingegangenen Stellungnahmen vorgetragen.

 

Es wird vorgeschlagen, die eingegangenen Stellungnahmen und die damit verbundenen Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Planungsbüros Reinold zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen, wenn die Beratungen nichts anderes ergeben.

 

Gem. § 58 Abs. 2 Nr. 2 NKomVg beschließt der Rat ausschließlich über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen.

Dazu gehört auch diese Satzung.

 

Das baurechtlich vorgeschriebene Verfahren zur Aufstellung der hier in Rede stehenden Satzungen wurde durchgeführt.

 

Es wird vorgeschlagen, die Klarstellungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr.1 BauGB und die Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB als Satzung gem. § 10 BauGB zu beschließen.

 

Die dazu gehörende Begründung soll ebenfalls beschlossen werden.

 

Seitens der Ratsmitglieder wird eine Blockabstimmung gewünscht.