Sitzung: 11.02.2021 Gemeinderat Neuenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: 0427/2020
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Zu a.
Die Anregungen und
Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB werden nach
Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis
genommen und gemäß den als Anlage und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und
Beschlussvorschläge vom Planungsbüro Reinold, Rinteln, beschlossen.
Zu b.
Die Anregungen und
Hinweise aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen Belange
untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen und gemäß den als Anlage
und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen vom
Planungsbüro Reinold, Rinteln, beschlossen.
Zu c.
Auf Grundlage der
Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Planungsbüros Reinold zu den
vorgetragenen Anregungen und Hinweisen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3
Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird die Klarstellungssatzung gem. § 34 Abs. 4
Nr. 1 BauGB und die Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB, Ortschaft
Brochdorf, gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Die dazu gehörende
Begründung wird ebenfalls beschlossen.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Der Rat der Gemeinde
Neuenkirchen hat in seiner Sitzung am 04.07.2019 den Aufstellungsbeschluss gem.
§ 2 Abs. 1 BauGB über die Klarstellungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB und
die Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB gefasst.
Der Planentwurf der
Klarstellungssatzung und der Ergänzungssatzung mit Entwurfsbegründung lagen im
Rathaus der Gemeinde Neuenkirchen in der Zeit vom 19.10.2020 bis einschließlich
20.11.2020 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die zu beteiligenden
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind aufgefordert worden,
ebenfalls bis zum 20.11.2020 ihre Stellungnahmen einzureichen.
Im Rahmen dieser
öffentlichen Auslegung des Planentwurfes und der Entwurfsbegründung und der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind diverse
Stellungnahmen eingegangen, die vom beauftragten Planungsbüro Reinold, Rinteln,
gesichtet und zu denen Abwägungs- und Beschlussvorschläge erarbeitet wurden.
Der Inhalt der
Stellungnahmen und die Abwägungs- und Beschlussvorschläge wurden dieser
Beschlussvorlage als Anlage und Bestandteil beigefügt.
Anlässlich der
Fachausschusssitzung wird zu den eingegangenen Stellungnahmen vorgetragen.
Es wird
vorgeschlagen, die eingegangenen Stellungnahmen und die damit verbundenen
Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Planungsbüros Reinold zur Kenntnis zu
nehmen und zu beschließen, wenn die Beratungen nichts anderes ergeben.
Gem. § 58 Abs. 2 Nr.
2 NKomVg beschließt der Rat ausschließlich über die Aufstellung, Änderung,
Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen.
Dazu gehört auch
diese Satzung.
Das baurechtlich
vorgeschriebene Verfahren zur Aufstellung der hier in Rede stehenden Satzungen
wurde durchgeführt.
Es wird
vorgeschlagen, die Klarstellungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr.1 BauGB und die
Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB als Satzung gem. § 10 BauGB zu
beschließen.
Die dazu gehörende
Begründung soll ebenfalls beschlossen werden.
Seitens der
Ratsmitglieder wird eine Blockabstimmung gewünscht.