Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

 

 


 

SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

 

Frau Frauke Arning, derzeit wohnhaft in Hamburg, hat für den im anliegenden Lageplan dargestellten Bereich die Ausweisung von Wohnbauflächen beantragt.

Dazu ist es erforderlich, die Flächen in den Flächennutzungsplan der Gemeinde Neuenkirchen aufzunehmen und dann mit verbindlicher Bauleitplanung zu beplanen.

 

Beide Bauleitplanverfahren können zeitgleich durchgeführt werden.

 

Dazu soll ein Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst werden.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen gem. § 4 As. 1 BauGB frühzeitig an der Planung beteiligt werden.

 

 

HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:

 

Planungs- und Verfahrenskosten werden von der Antragstellerin getragen.

 

BGM Brunkhorst erläutert den Anwesenden den Sachverhalt der Beschlussvorlage.

 

Im Anschluss der Erläuterungen übergibt BGM Brunkhorst das Wort an Herrn Reinold.

Dieser führt beginnend aus, dass er mit seinem Vortrag den Tagesordnungspunkt 6 und 7 erläutern wird. Es sind zwei verschiedene planungsrechtliche Vorgänge, die inhaltlich aber ähnlich bzw. identisch sind. Um das Vorhaben umsetzen zu können, war es wichtig, das Gebiet an die bestehende Bebauung anzudocken und auch nicht zu groß zu wählen. Das festgelegte Plangebiet ergibt sich aus der Optimierung der Rahmenbedingungen.

 

Ausschussmitglied W. Lindenberg äußert sich im Anschluss, dass die Ausführung schlüssig ist.

 

Ausschussmitglied B. Delventhal findet es ebenfalls positiv, dass jetzt auch in den Ortschaften nach  Möglichkeiten für Bauland gesucht wird. Sie führt auch an, dass die früheren „Nein“ aus den Ortschaften Behningen und Grauen nicht als gegeben hingenommen, sondern nach Lösungen gesucht wurden. 

 

 

 


BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

Zu a.

Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuenkirchen für die Ausweisung von Wohnbauflächen in der Ortschaft Behningen wird gefasst.

 

Das Plangebiet erstreckt sich auf den im Lageplan dargestellten Bereich, der Teil dieser Beschlussfassung ist.

 

Zu b.

Es wird beschlossen, die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Zu c.

Es wird beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.