Sitzung: 08.12.2020 Ausschuss für Bauen, Landwirtschaft, Klima-, Umwelt- und Naturschutz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 0435/2020
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Frau Frauke Arning,
derzeit wohnhaft in Hamburg, hat für den im anliegenden Lageplan dargestellten
Bereich die Ausweisung von Wohnbauflächen beantragt.
Dazu ist es
erforderlich, die Flächen in den Flächennutzungsplan der Gemeinde Neuenkirchen
aufzunehmen und dann mit verbindlicher Bauleitplanung zu beplanen.
Beide
Bauleitplanverfahren können zeitgleich durchgeführt werden.
Dazu soll ein
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst werden.
Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen gem. § 4 As. 1 BauGB frühzeitig an
der Planung beteiligt werden.
HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:
Planungs- und Verfahrenskosten
werden von der Antragstellerin getragen.
BGM Brunkhorst erläutert den Anwesenden den Sachverhalt der Beschlussvorlage.
Im Anschluss der Erläuterungen übergibt BGM Brunkhorst das Wort an Herrn Reinold.
Dieser führt beginnend aus, dass er mit seinem Vortrag den Tagesordnungspunkt 6 und 7 erläutern wird. Es sind zwei verschiedene planungsrechtliche Vorgänge, die inhaltlich aber ähnlich bzw. identisch sind. Um das Vorhaben umsetzen zu können, war es wichtig, das Gebiet an die bestehende Bebauung anzudocken und auch nicht zu groß zu wählen. Das festgelegte Plangebiet ergibt sich aus der Optimierung der Rahmenbedingungen.
Ausschussmitglied W. Lindenberg äußert sich im Anschluss, dass die Ausführung schlüssig ist.
Ausschussmitglied B. Delventhal findet es ebenfalls positiv, dass jetzt auch in den Ortschaften nach Möglichkeiten für Bauland gesucht wird. Sie führt auch an, dass die früheren „Nein“ aus den Ortschaften Behningen und Grauen nicht als gegeben hingenommen, sondern nach Lösungen gesucht wurden.
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Zu a.
Der
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur 24. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuenkirchen für die Ausweisung von
Wohnbauflächen in der Ortschaft Behningen wird gefasst.
Das Plangebiet
erstreckt sich auf den im Lageplan dargestellten Bereich, der Teil dieser
Beschlussfassung ist.
Zu b.
Es wird beschlossen,
die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Zu c.
Es wird beschlossen,
die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.