Aus den Reihen der Zuhörer stellt OV U. Baden aus Gilmerdingen die Frage, warum es im Neuenkirchener Baugebiet „Am Apfelgarten“ die Möglichkeit der Spekulation gibt. Er hat die Information, dass dort nur Eigenheime errichtet werden dürfen, dort aber mehr als die Hälfte der Objekte für Vermietungen oder Verkäufe gebaut werden.

BGM Brunkhorst antwortet darauf, dass die Grundstücksspekulation dahingehend unterbunden wird, dass in den Kaufverträgen privatrechtlich ein Bauzwang von zwei Jahren vereinbart sei. Eine unbebaute Veräußerung sei nur möglich, wenn die Gemeinde vom eingetragenen Vorkaufsrecht keinen Gebrauch mache.

 

Ausschussmitglied M. Stein sieht die Vorgehensweise als sinnvoll an, sieht es aber eher so, dass mehr Eigennutzer als Vermieter Häuser bauen würden.

Hierauf sagt BGM Brunkhorst, dass es auch in Neuenkirchen eine gestiegene Nachfrage zu Mietwohnungen gibt und dieser auch Rechnung getragen werden muss.

 

Ausschussmitglied Möhlmann würde es begrüßen, wenn neu gebaute Häuser nicht sofort verkauft werden.