Sitzung: 26.11.2020 Gemeinderat Neuenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Die Aufwandsentschädigungen für Bürgermeister C. Brunkhorst und der
Allgemeinen Vertreterin I. Broocks werden mit Wirkung ab 01.01.2021 dem jeweils
geltenden Höchstbetrag gem. § 3 Niedersächsischer Kommunalbesoldungsverordnung
(NKBesVO) angepasst.
Bürgermeister Carlos Brunkhorst hat an der Beratung und Beschlussfassung
nicht mitgewirkt.
Der Ratsvorsitzende erläutert, dass mit Wirkung ab dem 10. Oktober 2020 die Niedersächsische
Kommunalbesoldungsverordnung geändert wurde.Hintergrund der Änderung ist die
über 2 Jahrzehnte nicht erfolgte Anpassung an die Inflationsentwicklung.
Die Aufwandsentschädigung kann gem. § 3 (2) NKBesVO bis zu 168,-- € für
Hauptverwaltungsbeamte und bis zu 114,-- € für die Allgemeinen Vertreter in
Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern betragen.
Bisher wurden die Aufwandsentschädigungen nach den jeweiligen Höchstsätzen
gewährt.
Eine Anpassung für volle Monate wäre ab 01.11.2020 möglich.
Ohne weitere Aussprache wird nachstehender Beschluss gefasst: