Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 1

Zur Gebührenanpassung ab 01. Januar 2021 werden folgende erforderliche Änderungssatzungen beschlossen:

               

a)      2. Änderung der Satzung der Gemeinde Neuenkirchen über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage Neuenkirchen

 

b)      3. Änderung der Satzung der Gemeinde Neuenkirchen über die Gebühren für die Beseitigung von Abwasser auf Grundstücksanlagen

 

c)       3. Änderung der Satzung der Gemeinde Neuenkirchen über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung von Niederschlagswasser

 


Der Bürgermeister verweist auf die Beschlussvorlage.

 

Die Firma Heyder & Partner wurde beauftragt, eine Gebührenkalkulation der Abwasserbeseitigung 2021 bis 2023 durchzuführen.

 

Im Rahmen der durchgeführten Kalkulation wurden die Gebührenobergrenzen für die Jahre 2021 bis 2023 neu ermittelt. Um eine Kostendeckung zu erreichen, wurde ein Durchschnittswert für die Jahre 2021 bis 2023 festgelegt. Für den Abrechnungszeitraum 2016 bis 2019 wurde eine Kostenüberdeckung in Höhe von 176.025,66 € errechnet, die in der Kalkulation 2021 bis 2023 berücksichtigt wurde.

 

Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen, nach § 5 Abs. 2 Satz 3 NKAG des Kommunalabgabengesetzes sind aufgrund des Kostenüberschreitungsverbotes innerhalb von drei Jahren auszugleichen.

 

Für die Gebühren der Abwasserbeseitigung der Gemeinde Neuenkirchen ergeben sich auf der Basis der durchgeführten Gebührenkalkulation und der gesetzlichen Änderungen zur Klärschlammentsorgung entsprechende Gebührenanpassungen.

 

Ab dem 01.01.2021 ergeben nach der vorliegenden Kalkulation folgende Gebührenobergrenzen für die Regenwasserbeseitigung und die zentrale bzw. dezentralen Schmutzwasserbeseitigung:

 

Regenwasserbeseitigung:

 

Regenwasserbeseitigung : 0,34 €/m² (bisher:0,37 €/m²)

 

 

Zentrale Schmutzwasserbeseitigung

 

Schmutzwasserbeseitigung: 3,53 €/m³ (bisher 3,57 €/m³)

 

Dezentrale Abwasserbeseitigung:

 

Gebühr für Abwasser aus abflusslosen Gruben: 21,20 €/m³ (bisher: 20,60 €/m³)

 

Gebühr für Schlamm aus Hauskläranlagen: 72,39 €/m³ (bisher: 66,37 €/m³)

 

Behandlungskosten für die Reinigung von Fäkalschlamm aus geschlossenen

Gruben (ohne Transport): 5,69 €/m³ (bisher: 5,09 €/m³)

 

Es wird vorgeschlagen zum 01. Januar 2021 die Änderungen der entsprechenden Satzungen, aufgrund der Gebührenanpassung zu beschließen.