Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes und der Entwurfsbegründung zum Bebauungsplan Nr. 7 – Pfarrberg- in der Ortschaft Delmsen gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.

 

 


SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen hat in seiner Sitzung am 28.03.2019 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB gefasst.

Der Grundstückseigentümer, Herr Jendrik Lohman, beabsichtigt den Neubau einer Verkaufsstätte mit Werkstatt für Fahr- und Kleinkrafträder.

 

Nach Vorlage aller erforderlichen Gutachten und Erarbeitung eines Planentwurfes mit Entwurfsbegründung kann nunmehr im weiteren Verfahren die öffentliche Auslegung des Planentwurfes und der Entwurfsbegründung durchgeführt werden.

 

Zeitgleich kann eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  erfolgen.

 

Es wird vorgeschlagen, den formalrechtlichen Auslegungsbeschluss zur Auslegung des Planentwurfes und der Entwurfsbegründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu fassen.

 

Des Weiteren wird vorgeschlagen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB an der Planung zu beteiligen.

 

Ausschussvorsitzende B. Delventhal erläutert den Sachverhalt. Im Anschluss an diese Ausführungen der Vorsitzenden erläutert Herr Reinold die Festsetzungen im Planentwurf.

Insbesondere geht er auf das Waldthema nach dem Nds. Waldrecht und die damit verbundenen Nachbarschaftsbelange ein, die nunmehr abgestimmt sind.

 

Wortmeldungen liegen nicht vor.