Sitzung: 06.10.2020 Ausschuss für Bauen, Landwirtschaft, Klima-, Umwelt- und Naturschutz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 0373/2020
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes und der Entwurfsbegründung
zum Bebauungsplan Nr. 7 – Pfarrberg- in der Ortschaft Delmsen gem. § 3 Abs. 2
BauGB wird beschlossen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen hat in seiner Sitzung am 28.03.2019 den
Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gem. § 13
a BauGB gefasst.
Der Grundstückseigentümer, Herr Jendrik Lohman, beabsichtigt den Neubau
einer Verkaufsstätte mit Werkstatt für Fahr- und Kleinkrafträder.
Nach Vorlage aller erforderlichen Gutachten und Erarbeitung eines
Planentwurfes mit Entwurfsbegründung kann nunmehr im weiteren Verfahren die
öffentliche Auslegung des Planentwurfes und der Entwurfsbegründung durchgeführt
werden.
Zeitgleich kann eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange erfolgen.
Es wird vorgeschlagen, den formalrechtlichen Auslegungsbeschluss zur
Auslegung des Planentwurfes und der Entwurfsbegründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu
fassen.
Des Weiteren wird vorgeschlagen, die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB an der Planung zu beteiligen.
Ausschussvorsitzende B. Delventhal erläutert den Sachverhalt. Im
Anschluss an diese Ausführungen der Vorsitzenden erläutert Herr Reinold die
Festsetzungen im Planentwurf.
Insbesondere geht er auf das Waldthema nach dem Nds. Waldrecht und die
damit verbundenen Nachbarschaftsbelange ein, die nunmehr abgestimmt sind.
Wortmeldungen liegen nicht vor.