BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

 

Der Gemeinderat beschließt, den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Biogasanlage Sprengel“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan einschließlich örtlicher Bauvorschriften gemäß Anlage zu genehmigen.

 

 


SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

 

Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen hat in seiner Sitzung am 15.03.2018 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Biogasanlage Sprengel“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan gem. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

Der Abschluss eines Durchführungsvertrages gem. § 12 BauGB soll vor dem Satzungsbeschluss erfolgen und dient der Sicherung der Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist und zur Verpflichtung der Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten.

 

Bestandteil des Vertrages sind der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Biogasanlage Sprengel“, mit Begründung und Umweltbericht sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan nebst Anlagen und Bestandteile.

 

Gegenstand der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Änderung der Aufstellung eines Containers mit installiertem Gas- BHKW zur Flexibilisierung der Anlage in Bezug auf eine Erhöhung der Feuerungswärmeleistung.

 

Diese Änderung im Anlagenbetrieb ist nicht mehr im planungsrechtlichen Rahmen einer privilegierten Landwirtschaft (§35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) möglich und bedarf somit einer verbindlichen Bauleitplanung.

 

Es wird vorgeschlagen, den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Biogasanlage Sprengel“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan einschließlich örtlicher Bauvorschriften gemäß Anlagen zu genehmigen.