Sitzung: 15.10.2020 Gemeinderat Neuenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: 0407/2020
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Der Gemeinderat beschließt, den Durchführungsvertrag zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Biogasanlage Sprengel“ mit Vorhaben- und
Erschließungsplan einschließlich örtlicher Bauvorschriften gemäß Anlage zu
genehmigen.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen hat in seiner Sitzung am 15.03.2018 die
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Biogasanlage
Sprengel“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan gem. § 12 Baugesetzbuch (BauGB)
beschlossen.
Der Abschluss eines Durchführungsvertrages gem. § 12 BauGB soll vor dem
Satzungsbeschluss erfolgen und dient der Sicherung der Durchführung des
Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist und zur Verpflichtung der Übernahme
der Planungs- und Erschließungskosten.
Bestandteil des Vertrages sind der Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 1 „Biogasanlage Sprengel“, mit Begründung und Umweltbericht
sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan nebst Anlagen und Bestandteile.
Gegenstand der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Änderung der
Aufstellung eines Containers mit installiertem Gas- BHKW zur Flexibilisierung
der Anlage in Bezug auf eine Erhöhung der Feuerungswärmeleistung.
Diese Änderung im Anlagenbetrieb ist nicht mehr im planungsrechtlichen
Rahmen einer privilegierten Landwirtschaft (§35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) möglich und
bedarf somit einer verbindlichen Bauleitplanung.
Es wird vorgeschlagen, den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 1 „Biogasanlage Sprengel“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan
einschließlich örtlicher Bauvorschriften gemäß Anlagen zu genehmigen.