Sitzung: 15.10.2020 Gemeinderat Neuenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: 0399/2020
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Zu a.
Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB wird für den
Bebauungsplan Nr. 3 „Das Ortsfeld“, Ortschaft Grauen, mit örtlichen
Bauvorschriften über Gestaltung gefasst.
Das Plangebiet erstreckt sich auf den im Lageplan dargestellten Bereich,
der Teil dieser Beschlussfassung ist.
Zu b.
Es wird beschlossen, die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
BauGB durchzuführen.
Zu c.
Es wird beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung Nr. 3 „Das Ortsfeld“, Ortschaft
Grauen, erhalten.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Zur Sicherstellung einer behutsamen Eigenentwicklung und Vorhaltung von
Baugrundstücken für Wohnbauland ist die Ausweisung von Wohnbauflächen
erforderlich geworden.
Grundlage dafür ist die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes als
vorbereitende Bauleitplanung.
Um Grundstücksinteressenten möglichst kurzfristig Wohnbaulandgrundstücke
anbieten zu können, wird vorgeschlagen, ein Bebauungsplanverfahren nach den
Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.
Dazu soll ein Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll
durchgeführt werden.
Die zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sollen gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung beteiligt werden.
Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung Nr. 3 „Das Ortsfeld“, Ortschaft
Grauen, erhalten.