Sitzung: 15.10.2020 Gemeinderat Neuenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: 0398/2020
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Zu a.
Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur 23. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuenkirchen zur Ausweisung von
Wohnbauflächen in der Ortschaft Grauen wird gefasst.
Das Plangebiet erstreckt sich auf den im Lageplan dargestellten Bereich,
der Teil dieser Beschlussfassung ist.
Zu b.
Es wird beschlossen, die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
BauGB durchzuführen.
Zu c.
Es wird beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Aus der Ortschaft Grauen wird immer wieder der Wunsch an die Verwaltung
herangetragen, Wohnbauflächen für Bauwillige auszuweisen.
Die Grundstückseigentümerin, Frau Hanna von Fintel, hat sich bereiterklärt,
dafür Grundstücksflächen am Deepener Weg zur Verfügung zu stellen.
Ein Antrag auf Ausweisung von Baugrundstücken liegt der Gemeinde
Neuenkirchen vor.
Der dafür vorgesehene Teilbereich des Grundstückes 65/2 der Flur 1 (S.
anliegenden Lageplan) ist zum Teil in den Flächennutzungsplan aufzunehmen und
dann in seiner Gesamtheit mit verbindlicher Bauleitplanung (Bebauungsplan) zu
beplanen.
Beide Bauleitplanverfahren können zeitgleich durchgeführt werden.
Dazu soll ein Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll
durchgeführt werden.
Die zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sollen gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung beteiligt werden.