Sitzung: 15.10.2020 Gemeinderat Neuenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: 0393/2020
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Zu a.
Die Anregungen und Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs.
2 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen Belange untereinander und
gegeneinander zur Kenntnis genommen und gemäß den als Anlage und Bestandteil
beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen des Planungsbüros Reinold,
Rinteln, beschlossen.
Zu b.
Die Anregungen und Hinweise aus der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden nach
Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis
genommen und gemäß den als Anlage und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und
Beschlussvorschlägen des Planungsbüros Reinold, Rinteln, beschlossen.
Zu c.
Das Verfahren zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Neuenkirchen für einen Teilbereich der Ortschaft Sprengel (Sonderbauflächen
Bioenergie) – nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches- wird hiermit
festgestellt und beschlossen.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Nachdem der Gemeinderat mit dem Aufstellungsbeschluss über die 19.
Änderung des Flächennutzungsplanes das Verfahren eingeleitet hat und die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 1 BauGB stattfand, wurde nunmehr die öffentliche Auslegung gem. §
3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind diverse Stellungnahmen eingegangen,
die vom beauftragten Planungsbüro Reinold, Rinteln, gesichtet und zu denen
Abwägungs- und Beschlussvorschläge erarbeitet wurden.
Die Stellungnahmen und die Abwägungs- und Beschlussvorschläge sind dieser
Verwaltungsvorlage als Anlage und Bestandteil beigefügt.
Es wird vorgeschlagen, die eingegangenen Stellungnahmen und die damit
verbundenen Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Planungsbüros Reinold zur
Kenntnis zu nehmen und zu beschließen, wenn die Beratungen nichts anderes
ergeben.
Anlässlich der Fachausschusssitzung wird zu den eingegangenen
Stellungnahmen vorgetragen.
Gem. § 58 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG beschließt der Rat ausschließlich über die
Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen.
Nachdem nunmehr dieses Bauleitplanverfahren nach den Vorschriften des
Baugesetzbuches durchgeführt wurde, hat der Rat gem. § 58 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG
den Feststellungsbeschluss über das Verfahren der 19. Änderung des
Flächennutzungsplanes herbeizuführen und zu fassen.