Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

 

Herr Christoph Baden wird vorbehaltlich seiner Wahl in der Jahreshauptversammlung der Ortswehr Brochdorf am 13.03.2020, für die Zeit vom 01.04.2020 bis 31.03.2026, unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis, zum Ortsbrandmeister der Ortswehr Brochdorf, ernannt.

 


 

Gemäß § 20 des Nds. Brandschutzgesetzes werden Ortsbrandmeister bzw. stellv. Ortsbrandmeister von der jeweiligen Mitgliederversammlung ihrer Wehr vorgeschlagen. Die Amtsperiode beträgt sechs Jahre.

Herrn Christoph Baden wird voraussichtlich in der Jahreshauptversammlung der Ortswehr Brochdorf am 13.03.2020 erneut zum Ortsbrandmeister gewählt. 

 

Der Kreisbrandmeister hat sein Einverständnis zur Ernennung des Ortsbrandmeisters erteilt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, vorbehaltlich der zu erwartenden Empfehlung der Mitglieder der Jahreshauptversammlung der Ortswehr Brochdorf am 13.03.2020, Herrn Christoph Baden zum Ortsbrandmeister  für sechs Jahre zu ernennen.