Sitzung: 25.02.2020 Ausschuss für Bauen, Landwirtschaft, Klima-, Umwelt- und Naturschutz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 0351/2019
BESCHLUSSVORSCHLAG /
EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Zu a.
Die Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB werden nach Abwägung der
einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen und
gemäß den als Anlage und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und
Beschlussvorschlägen vom Planungsbüro Reinold, Rinteln, beschlossen.
Zu b.
Die Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB werden nach
Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis
genommen und gemäß den als Anlage und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und
Beschlussvorschlägen vom Planungsbüro Reinold, Rinteln, beschlossen.
Zu c.
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Planungsentwurfes und
der Entwurfsbegründung wird beschlossen.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Das Aufstellungsverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1
„Biogasanlage Sprengel“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird nach dem
vorgeschriebenen Verfahren des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt.
Grundlage dafür ist der Aufstellungsbeschluss des Rates vom 15.03.2019.
Es hat eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
in Form einer Bürgerversammlung am Dienstag, den 09.10.2018 stattgefunden.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4
Abs. 1 BauGB frühzeitig beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme
aufgefordert.
Die Frist endete am 09.09.2019
Im Rahmen dieser Beteiligungsschritte sind diverse Stellungnahmen
eingegangen, die vom beauftragten Planungsbüro Reinold, Rinteln, gesichtet und
zu denen Abwägungs- und Beschlussvorschläge erarbeitet wurden.
Anlässlich der Fachausschusssitzung wird dazu vorgetragen.
Die Abwägungs- und Beschlussvorschläge wurden der Beschlussvorlage als
Anlage und Bestandteil beigefügt.
Es wird
vorgeschlagen, die eingegangenen Stellungnahmen und die damit verbundenen
Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Planungsbüros Reinold zur Kenntnis zu
nehmen und zu beschließen, wenn die Beratungen nichts anderes ergeben.
Es wird weiter
vorgeschlagen, den Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Planentwurf
und zur Entwurfsbegründung zu fassen.
Frau Dubbert vom
Planungsbüro Reinold erläutert den Anwesenden anhand einer
Power-Point-Präsentation den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1
„Biogasanlage Sprengel“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan.
Die
Power-Point-Präsentation ist der Niederschrift als Anlage und Bestandteil
beigefügt.
Seitens der
Bauausschussmitglieder wird eine Blockabstimmung gewünscht.