Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

Zu a.

Die Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen und gemäß den als Anlage und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen vom Planungsbüro Reinold, Rinteln, beschlossen.

 

Zu b.

Die Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen und gemäß den als Anlage und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen vom Planungsbüro Reinold, Rinteln, beschlossen.

 

Zu c.

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Planungsentwurfes und der Entwurfsbegründung wird beschlossen.

 

 


SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

Das Aufstellungsverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Biogasanlage Sprengel“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird nach dem vorgeschriebenen Verfahren des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt.

Grundlage dafür ist der Aufstellungsbeschluss des Rates vom 15.03.2019.

 

Es hat eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung am Dienstag, den 09.10.2018 stattgefunden.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Die Frist endete am 09.09.2019

 

Im Rahmen dieser Beteiligungsschritte sind diverse Stellungnahmen eingegangen, die vom beauftragten Planungsbüro Reinold, Rinteln, gesichtet und zu denen Abwägungs- und Beschlussvorschläge erarbeitet wurden.

 

Anlässlich der Fachausschusssitzung wird dazu vorgetragen.

 

Die Abwägungs- und Beschlussvorschläge wurden der Beschlussvorlage als Anlage und Bestandteil beigefügt.

 

Es wird vorgeschlagen, die eingegangenen Stellungnahmen und die damit verbundenen Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Planungsbüros Reinold zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen, wenn die Beratungen nichts anderes ergeben.

 

Es wird weiter vorgeschlagen, den Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Planentwurf und zur Entwurfsbegründung zu fassen.

 

Frau Dubbert vom Planungsbüro Reinold erläutert den Anwesenden anhand einer Power-Point-Präsentation den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Biogasanlage Sprengel“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan.

Die Power-Point-Präsentation ist der Niederschrift als Anlage und Bestandteil beigefügt.

 

Seitens der Bauausschussmitglieder wird eine Blockabstimmung gewünscht.