Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag/Empfehlungsbeschuss:

 

  1. Der Jahresabschluss 2018 wird mit einem Jahresverlust von 66.460,37 Euro bei einer Bilanzsumme von 1.066.115,51 Euro festgestellt.

 

  1. Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.

 

  1. Der Jahresverlust 2018 wird nach Umwandlung in einen Regiebetrieb im gemeindlichem Haushalt und der Bilanz zum 01.01.2019 vorgetragen.

Sachverhalt:

Gemäß § 20 Eigenbetriebsverordnung hat die Heide-Touristik Neuenkirchen für jedes Wirtschaftsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen, der aus einer Bilanz, einer Gewinn- und Verlustrechnung und einem Anhang besteht.

 

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Heide-Touristik Neuenkirchen wurde von der Gemeinde Neuenkirchen erstellt und dem Wirtschaftsprüfer Conrad Kannengiesser aus Bremen zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfung hat in der Zeit vom 25.05. bis 27.05.2019 stattgefunden.

 

Der vorläufige Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 wird bis zur Sitzung nachgereicht.

 

Der vorliegende Jahresabschluss 2018 der Heide-Touristik Neuenkirchen ist der letzte Jahresabschluss in dieser Form. Der Eigenbetrieb Heide-Touristik Neuenkirchen wurde zum 31.12.2018 aufgelöst und in einen Regiebetrieb umgewandelt. Ab dem 01.01.2019 wird der Regiebetrieb Heide-Touristik Neuenkirchen vollständig im gemeindlichen Haushaltsplan dargestellt und zum Jahresabschluss 2019 in der Bilanz der Gemeinde Neuenkirchen abgebildet.

 

Das Geschäftsjahr 2018 weist eine vorläufige Bilanzsumme von 1.066.115,51 Euro (Vorjahr: 1.111.580,75 Euro) und einen Jahresverlust von 66.460,37 Euro (Vorjahr: 44.081,58 Euro) aus.

 

In dem vorläufigen Prüfbericht erteilte der Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2018 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen hat den Jahresabschluss 2018 und den Lagebericht innerhalb eines Jahres nach Ende de Wirtschaftsjahres festzustellen. Zugleich beschließt er letztmalig über die Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Behandlung des Jahresverlustes (§ 33 Eigenbetriebsverordnung).

 

Seitens der Ratsmitglieder besteht der Wunsch, eine Blockabstimmung durchzuführen.