Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

Zu a.)

Die Anregungen und Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen und gemäß den als Anlage und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen des Planungsbüros Reinold, Rinteln, beschlossen.

 

 

Zu b.)

Die Anregungen und Hinweise aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen und gemäß den als Anlage und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen des Planungsbüros Reinold, Rinteln, beschlossen.

 

Zu c.)

Auf Grundlage der Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Planungsbüros Reinold zu den vorgetragenen Anregungen und Hinweisen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. 28 „Am Apfelgarten“ mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung als Satzung gem.  § 10 BauGB beschlossen.

 

Die dazu gehörende Begründung einschließlich Umweltbericht wird ebenfalls beschlossen.

 

 

 


SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen hat in seiner Sitzung am 31. August 2017 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Neubaugebietes in der Ortschaft Neuenkirchen gefasst.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sind entsprechend durchgeführt worden.

 

In Fortführung des Planverfahrens hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Neuenkirchen am 06. September 2018 die öffentliche Auslegung des Planentwurfes und die Auslegung der Entwurfsbegründung einschließlich Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen gem. § 4 Abs. 2 BauGB an der Planung beteiligt werden.

 

Im Rahmen dieser Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind diverse Stellungnahmen eingegangen, die vom beauftragten Planungsbüro Reinold, Rinteln, gesichtet und zu denen Abwägungs- und Beschlussempfehlungen erarbeitet wurden.

 

Die Eingabefrist für die öffentliche Auslegung endete am 06. November 2018, die Eingabefrist für die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ebenfalls am 06. November 2018.

 

Der Wortlaut der  Stellungnahmen und die Abwägungs- und Beschlussempfehlungen sind dieser Verwaltungsvorlage als Anlage und Bestandteil beigefügt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die eingegangenen Stellungnahmen und die damit verbundenen Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Planungsbüros Reinold, Rinteln, zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen, wenn die Beratungen nichts anderes ergeben.

 

Anlässlich der Fachausschusssitzung wird zu den eingegangenen Stellungahmen vorgetragen.

 

Gem. § 58 Abs. 2 Nr. 2 NKomVg beschließt der Rat ausschließlich über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen.

 

Das verfahrensrechtlich vorgeschriebene Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes  wurde durchgeführt.

 

Es wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan Nr. 28 „Am Apfelgarten“ gem. § 10 BauGB als Satzung zu beschließen.

Die dazu gehörende Begründung einschließlich Umweltbericht soll ebenfalls beschlossen werden.