Sitzung: 14.02.2019 Gemeinderat Neuenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0311/2018
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Zu a.)
Die Anregungen und
Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB werden nach
Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis
genommen und gemäß den als Anlage und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und
Beschlussvorschlägen des Planungsbüros Reinold, Rinteln, beschlossen.
Zu b.)
Die Anregungen und
Hinweise aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen Belange
untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen und gemäß den als Anlage
und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen des
Planungsbüros Reinold, Rinteln, beschlossen.
Zu c.)
Auf Grundlage der Abwägungs- und Beschlussvorschläge des
Planungsbüros Reinold zu den vorgetragenen Anregungen und Hinweisen aus der
öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird der
Bebauungsplan Nr. 28 „Am Apfelgarten“ mit örtlichen Bauvorschriften über
Gestaltung als Satzung gem. § 10 BauGB
beschlossen.
Die dazu gehörende Begründung einschließlich
Umweltbericht wird ebenfalls beschlossen.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Der Rat der Gemeinde
Neuenkirchen hat in seiner Sitzung am 31. August 2017 den Aufstellungsbeschluss
gem. § 2 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung
eines Neubaugebietes in der Ortschaft Neuenkirchen gefasst.
Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB sind entsprechend durchgeführt worden.
In Fortführung des
Planverfahrens hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Neuenkirchen am 06.
September 2018 die öffentliche Auslegung des Planentwurfes und die Auslegung
der Entwurfsbegründung einschließlich Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB
beschlossen.
Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen gem. § 4 Abs. 2 BauGB an der
Planung beteiligt werden.
Im Rahmen dieser
Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind diverse Stellungnahmen eingegangen, die vom beauftragten
Planungsbüro Reinold, Rinteln, gesichtet und zu denen Abwägungs- und
Beschlussempfehlungen erarbeitet wurden.
Die Eingabefrist für
die öffentliche Auslegung endete am 06. November 2018, die Eingabefrist für die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ebenfalls am 06. November
2018.
Der Wortlaut
der Stellungnahmen und die Abwägungs-
und Beschlussempfehlungen sind dieser Verwaltungsvorlage als Anlage und
Bestandteil beigefügt.
Die Verwaltung
schlägt vor, die eingegangenen Stellungnahmen und die damit verbundenen
Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Planungsbüros Reinold, Rinteln, zur
Kenntnis zu nehmen und zu beschließen, wenn die Beratungen nichts anderes
ergeben.
Anlässlich der
Fachausschusssitzung wird zu den eingegangenen Stellungahmen vorgetragen.
Gem. § 58 Abs. 2 Nr.
2 NKomVg beschließt der Rat ausschließlich über die Aufstellung, Änderung,
Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen.
Das
verfahrensrechtlich vorgeschriebene Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde durchgeführt.
Es wird
vorgeschlagen, den Bebauungsplan Nr. 28 „Am Apfelgarten“ gem. § 10 BauGB als
Satzung zu beschließen.
Die dazu gehörende
Begründung einschließlich Umweltbericht soll ebenfalls beschlossen werden.