Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Die Kämmerin Ira Broocks verweist auf die Beschlussvorlage und trägt anhand einer Folie folgenden Sachverhalt vor:

 

Gemäß § 128 Abs. 1 NKomVG hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen. Es sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen, und Auszahlungen sowie die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.

 

Der Jahresabschluss 2016 wurde von der Gemeinde Neuenkirchen erstellt und beim Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Heidekreis zur Prüfung angemeldet. 

 

Das vorläufige Jahresergebnis 2016 weist einen Jahresüberschuss von rd. 187.000 € aus. Davon entfallen auf das ordentliche Ergebnis ein Fehlbetrag von 33.684 € und auf das außerordentliche Ergebnis ein Überschuss von 220.682 €.

 

Gegenüber dem in der Haushaltsplanung ausgewiesenen Überschuss von 319.500 € bedeutet dies eine Verschlechterung um rd. 132.000 €.

 

Nach den Ausführungen der Kämmerin bedankt sich der Bürgermeister bei ihr und GA Oliver Marschalk für die geleistete Arbeit.