Zu a.

Die Anregungen und Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB und der erneuten, eingeschränkten und verkürzten öffentlichen Auslegungen gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen und gemäß den als Anlage und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen des Planungsbüros Reinold, Rinteln, beschlossen.

 

Zu b.

Die Anregungen und Hinweise aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der erneuten, eingeschränkten und verkürzten Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen und gemäß den als Anlage und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen des Planungsbüros Reinold, Rinteln, beschlossen.

 

Zu c.

Auf Grundlage der Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Planungsbüros Reinold zu den vorgetragenen Anregungen und Hinweisen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und den erneuten, eingeschränkten und verkürzten öffentlichen Auslegungen gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB und den Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der erneuten, eingeschränkten und verkürzten Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. 16 C „Gewerbegebiet Boschstraße“ einschließlich örtlicher Bauvorschriften und die Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 16 A „Gewerbegebiet Herteler Straße“ und die Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 16 B „Gewerbegebiet Siemensstraße“ zur Erweiterung des Gewerbegebietes in Neuenkirchen als Satzung beschlossen.

 

Die dazu gehörende Begründung wird ebenfalls beschlossen.

 


Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.05.2016 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 16 C „Gewerbegebiet Boschstraße“ einschließlich örtlicher Bauvorschriften und die  Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 16 A „Gewerbegebiet Herteler Straße“ und die Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 16 B „Gewerbegebiet Siemensstraße“ gefasst.

 

Nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Neuenkirchen in seiner Sitzung am 08.06.2017 die öffentliche Auslegung des Planentwurfes und der Entwurfsbegründung zum Bebauungsplan Nr. 16 C „Gewerbegebiet Boschstraße“ einschließlich örtlicher Bauvorschriften und die Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 16 A „Gewerbegebiet Herteler Straße“ und die Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 16 B „Gewerbegebiet Siemensstraße“ beschlossen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger sollen gem. § 4 Abs. 2 BauGB an der Planung beteiligt werden.

 

Im Rahmen dieser Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind diverse Stellungnahmen eingegangen, die vom beauftragten Planungsbüro Reinold, Rinteln, gesichtet wurden.

 

Der Verein Naturschutzpark, die Nds. Landesforsten und der Landkreis Heidekreis haben Einwendungen zum Umweltbericht, zum Kompensationsausgleich und zum Artenschutz vorgetragen.

 

Das hat dazu geführt, dass der Verwaltungsausschuss eine erneute, eingeschränkte und verkürzte öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB beschlossen hat.

Außerdem hat der Verwaltungsausschuss die erneute, eingeschränkte und verkürzte Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB beschlossen.

 

Die Frist der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 25.07.2017 bis einschließlich 01.09.2017 statt.

 

Die erneute, eingeschränkte und verkürzte öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB fand in der Zeit vom 13.11.2017 bis einschließlich 28.11.2017 statt.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der erneuten, eingeschränkten und verkürzten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 3 fand ebenfalls in der Zeit der öffentlichen Auslegung und der erneuten, eingeschränkten und verkürzten öffentlichen Auslegung statt.

 

Der Landkreis Heidekreis hat auch im Rahmen dieser Auslegungswiederholung Anregungen und Hinweise in Form von Bedenken zum Natur- und Landschaftsschutz und zum Umweltbericht vorgetragen.

Neben der Berichtigung von textlichen Festsetzungen wurden die vorgeschlagenen Kompensationsmaßnahmen moniert, die seitens des Landkreises Heidekreis keine Akzeptanz finden.

 

Der Verwaltungsausschuss hat daher in seiner Sitzung am 15. März 2018 eine zweite, eingeschränkte und verkürzte öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

 

Diese zweite, erneute, eingeschränkte und verkürzte öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 11. April 2018 bis einschließlich 27. April 2018 statt.

Die Träger öffentlicher Belange sind von der zweiten, erneuten, eingeschränkten und verkürzten öffentlichen Auslegung benachrichtigt  und zur Abgabe einer Stellungnahme im Zeitraum vom 11. April 2018 bis einschließlich 27. April 2018 aufgefordert worden.

 

Der Wortlaut der eingegangenen Stellungnahmen zu allen Auslegungen und zu allen Beteiligungen und die Abwägungs- und Beschlussempfehlungen zu diesen Stellungnahmen sind dieser Verwaltungsvorlage als Anlage und Bestandteil beigefügt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die eingegangenen Stellungnahmen aus den drei Auslegungen und drei Beteiligungen und die damit verbundenen Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Planungsbüros Reinold, Rinteln, zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen, wenn die Beratungen nichts anderes ergeben.

 

Anlässlich der Fachausschusssitzung wird zu den eingegangenen Stellungnahmen vorgetragen.

 

Gem. § 58 Abs. 2 Nr. 2 NKomVg beschließt der Rat ausschließlich über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen.

 

Das baurechtlich vorgeschriebene Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 C „Gewerbegebiet Boschstraße“ einschließlich örtlicher Bauvorschriften  sowie die Teiländerungen der Bebauungspläne Nr. 16 A „Gewerbegebiet Herteler Straße“ und Bebauungsplan Nr. 16 B „Gewerbegebiet Siemensstraße“ wurde durchgeführt.

 

Es wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan Nr. 16 C „Gewerbegebiet Boschstraße“ einschließlich örtlicher Bauvorschriften sowie die Teiländerungen des Bebauungsplanes Nr. 16 A „Gewerbegebiet Herteler Straße“ und Bebauungsplan Nr. 16 B „Gewerbegebiet Siemensstraße“ gem. § 10 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Die dazu gehörende Begründung soll ebenfalls beschlossen werden.

 

Ohne weitere Aussprache wird folgender Beschluss gefasst: